
Zitat von
Mr. Blaulicht
Dein Amtsarzt ist noch nicht mal befugt, flasche oder irgendwelche anderen Angaben an die Personalstelle oder andere weiterzugebn. Er untersteht, wie jeder andere Arzt auch der Schweigepflicht.
Außerdem ist eine Aufhebung des Beamtenstatus eine bürokratisch sehr aufwendige Angelegenheit und nicht automatisch mit einer fristlosen Kündigung gleichzusetzen.
Gruß, Mr. Blaulicht
1. Der Arzt braucht ja der Personalabteilung keine Erkrankungen mitteilen, es reicht ja und das darf bzw muß er auch, wenn derjenige falsche Angaben bei der Untersuchung gemacht hat.
2. Ist die Aufhebung des Beamtenverhältnisses kein Problem, da hier eine arglistige Täuschung stattgefunden hat, was wiederrum zur Folge hat, daß der Verwaltungsakt sprich die Verbeamtung hinfällig ist.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.