@Colonel, ich bin auch grad am überlegen wegen dem ELW (FW und RD). Muß dieser zwingend in die nähe der Einsatzstelle oder kann ich den ELW2 auch in einiger Entfernung aufstellen? Wie ist Eure Erfahrung? Ist der LNA weisungsgefugt genug um die Gegenspur für die Rettungsmittel sperren zu lassen?
Geändert von Bergwacht9902 (07.04.2008 um 22:20 Uhr)
Der LNA ist Teil der Einsatzleitung. Wenn er etwas sagt, und der Einsatzleiter (Feuerwehr) macht das nicht, so denke ich mal, muss er das im Nachhinein gut begründen klnnen.
Außerdem sorgt sich aber nicht der LNA um den Rettungsmittelhalteplatz, sondern der OrgEL RD. Der LNA hat andere Aufgaben.
Gruß, Mr. Blaulicht
Was mir auf den Bildern gut gefällt ist, dass alle Helfer ordentlich bekleidet und fast alle mit Helm ausgestattet sind. Sieht man bei solchen Schadenslagen sehr sehr oft anders.
Kann mir jemand sagen, was das für ein Helm ist, den die Sanis tragen (den mit den roten Streifen)
Danke
Eschon
Soweit ich das von ÖRK kenne, weiß nicht ob es da einheitlich geregelt ist, ist der Sani mit dem "Heiligenschein" sowas wie bei uns der OrgL. Das ist auch gut an dem weißen Überwurf mit dem M (Manager) zu erkennen und an der Einsatzstelle kann man auch gut den LNA mit der gelben Weste erkennen.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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vermutlich der Rosenbauer-Helm
Gruß Carsten
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Also soweit ich weiß, ist Verkehrsregelung Sache der Polizei. Das Thema hatten wir aber schonmal an anderer Stelle gehabt.
Mir wurde mal gesagt, daß wir zwar eine Fahrspur blockieren können, aber nicht sperren und wenn sie durch Einsatzfahrzeuge versperrt (also blockiert) ist, weils nicht anders geht, muss die Polizei diese Sperrung wieder aufheben. Und Sache des LNA ist eine Sperrung sowieso nicht, da hätte sich entweder die EL/der EL bzw. direkt die Polizei drum zu kümmern, die sind ja eh immer als erste oder zumindest mit als erste vor Ort. Dann können die ja auch die Sperrung veranlassen, wenn der /die EL dies für sinnvoll erachtet.
Dass die Sperrung nur von der Polizei aufgehoben werden kann, das ist richtig. Dass aber eine Spur als gesperrt betrachtet wird, nur weil an Fahrzeug diese blockiert, ist falsch. Du bräuchtest ja dann jedesmal eine Polizeistreife, die ein FW-Fahrzeug seinen Standort wieder verlassen würde.
Gruß, Mr. Blaulicht
Ja da hast du recht, aber wenn kein anderes Fahrzeug mehr vorbeikommt, wird die Polzei auf jeden Fall, sobald die Blockierung durch FW- oder andere Fahrzeuge behoben ist, den verkehr nicht sofort wieder durchfließen lassen, sondern erst die Lage checken, nachprüfen ob die Bahn wirklich komplett frei ist und dann erst den Verkehr wieder weiterfahren lassen.
Und das sollten wir auch der Polzei überlassen, denn die ist ja immer dabei und für sowas zuständig. Falls was passiert.....
Schon klar, aber wenn ich mit dem RTW eine Spur sperre ("blockiere"), um an der Einsatzstelle gefahrlos arbeiten zu können, werde ich nicht mit dem Abtransport warten, bis die Polizei da ist. Und das kann ja erfahrungsgemäss schon mal ein bisschen dauern.
Gruß, Mr. Blaulicht
Man kann ohne Pol vor Ort, sowohl eine Strasse sperren, als auch diese Sperrung wieder aufheben - allerdings darf NUR die Pol die Straße wieder freigeben.
Gruß Carsten
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