
Zitat von
DaRake
Lieber Alex,
warum kommst du immer mit Gesetzestexten, die du augenscheinlich selbst nicht verstehst:
§24, KunstUrhG
Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.
Dieser Satz heißt einfacher formuliert folgendes:
Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zur Schau stellen, ohne einer Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen zu bedürfen.
Bestes Beispiel ist hier wohl die Veröffentlichung von Fahndungsbilder aus Tankstellenkameras etc. pp.
Alex, hast du den Paragraphen jetzt verstanden?
Gruß
Sebastian
Du kannst ja mal versuchen in einen militärischen Sicherheitsbereich zu fotografieren.
Mal schauen wie lang es dauert bis die auf dich aufmerksam werden und dir das fotografieren verbieten.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.