Nene du der §53 behandelt Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler.
Dort steht dies im Zusammenhang mit Konturmarkierungen bei schweren und langen Fahrzeugen über 6m Länge. Konturmarkierungen betrifft hier aber die hintere Markierung mit retroreflektierendem Material ringsum eines z.B. Kofferaufbaus von LKW.
seitliche Markierung wird im §51 behandelt und da steht ja wie gesagt, daß es an Fahrzeugen für die es nicht vorgeschrieben ist zulässig ist, wenn die dementsprechenden Vorschriften (Höhe, Länge, Zulassung etc.) eingehalten werden.
Zudem hat sich bei uns noch nie ein Prüfer darüber ausgelassen daß eine "Bauchbinde" nicht zulässig sei, auch retroreflektierende Schriftzüge (z.B. Feuerwehr oder rettungsdienst) sind zulässig und wurden noch nie bemängelt.