Neee ;-) Der Rettungsdienst Bayern macht es auch.............
Neee ;-) Der Rettungsdienst Bayern macht es auch.............
Nach Aussage unseres Leiters RD gilt für die DIN EN-1789:2007:
"Im Anhang A wird die Verwendung von Retroreflektierender Folie für die Beschriftung , die Kennzeichen des Betreibers sowie der Beschriftungen an allen Fahrzeugseiten empfohlen und die Fahrzeugfarbe, sowie der Tagesleuchtstreifen angesprochen."
Grüße
also ich habe in erinnerung, dass man reflektorische beklebung auch ohne eintragung haben darf, jedoch keine selbstleuchtende!
wollte mir mal mein auto mit so ner linie damit verzieren, getunt ihr wisst schon ;) naja vllt. mach ichs ja noch...
ja sauber! hab nen dunkelblauen, bin mir wohl noch nicht ganz sicher welche farbe ich nehmen soll, silber oder (neon)gelb :P
ne vorschrift zu diesem thema kenne ich auch nicht aber bei uns sind allle RTWs und NEFs reflektierend beklebt. nicht nur umlaufende streifen bzw konturmarkierung sonder auch die logos sind reflektierend! habe darüber nichts im fahrzeugschein gefunden.
Habe mich diesbezüglich (wie bei so vielem) schonmal beim TÜV Schlau gemacht.
Retroreflektierende Mittel sind heute grundsätzlich erlaubt solange sie genehmigt sind (wie auch sonst). Also sollte auf dem Reflexmaterial eine Zulassungsnummer stehen (E...).
Wie gesagt "sollte".
Beklebt sind bei uns 3 Fahrzeuge mit Reflexstreifen in silber, jedoch hat noch nie ein TÜV-Prüfer jemals dadrauf geschaut, ob die zugelassen sind. Genausowenig hat sich bis jetzt jemand die "F...folie" auf den KTW-Scheiben angeschaut, denn die müssen wie alle Folien die auf Fahrzeugscheiben geklebt werden ebenfalls eine Zulassung haben.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)