Ergebnis 1 bis 15 von 20

Thema: retroreflektierende Beklebung eines MZF

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    09.10.2006
    Beiträge
    43
    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    ... alles unter 6m Länge (also PKW z.B.) darf so gekennzeichnet werden.
    Ähm nee nicht ganz. Dass alles andere kann stimmt schon, aber es sind ja extra in §53 (10) 3. Personenkraftwagen (=PKW) ausgenommen, die dürfen also nicht.

  2. #2
    Registriert seit
    11.10.2005
    Beiträge
    148
    Zitat Zitat von PelikanSE Beitrag anzeigen
    Ähm nee nicht ganz. Dass alles andere kann stimmt schon, aber es sind ja extra in §53 (10) 3. Personenkraftwagen (=PKW) ausgenommen, die dürfen also nicht.
    Nene du der §53 behandelt Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler.
    Dort steht dies im Zusammenhang mit Konturmarkierungen bei schweren und langen Fahrzeugen über 6m Länge. Konturmarkierungen betrifft hier aber die hintere Markierung mit retroreflektierendem Material ringsum eines z.B. Kofferaufbaus von LKW.

    seitliche Markierung wird im §51 behandelt und da steht ja wie gesagt, daß es an Fahrzeugen für die es nicht vorgeschrieben ist zulässig ist, wenn die dementsprechenden Vorschriften (Höhe, Länge, Zulassung etc.) eingehalten werden.

    Zudem hat sich bei uns noch nie ein Prüfer darüber ausgelassen daß eine "Bauchbinde" nicht zulässig sei, auch retroreflektierende Schriftzüge (z.B. Feuerwehr oder rettungsdienst) sind zulässig und wurden noch nie bemängelt.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •