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Thema: retroreflektierende Beklebung eines MZF

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von felix000 Beitrag anzeigen
    Ich meine mal was gelesen zu haben, dass man reflektierende Beklebungen erst ab einer Fahrzeuglänge von 6m haben darf.
    Wenn ich das hier lese, meine ich auch, schon mal etwas davon gelesen zu haben. Meines Wissens bezog sich das aber auf die Konturenbeklebung von LKW und nicht vopn Sonder-/Einsatzfahrzeugen.

    Habe jetzt zwar auch mal gegooglet, aber nix gefunden. Aber irgendwo hier im Forum gab´s - glaube ich - auch mal einen Beitrag zu diesem Thema.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Habe jetzt zwar auch mal gegooglet, aber nix gefunden. Aber irgendwo hier im Forum gab´s - glaube ich - auch mal einen Beitrag zu diesem Thema.
    Gegooglet und im Forum gesucht hab ich auch schon...aber nix richtiges gefunden...

    Nur das hier hab ich gefunden: http://shop.plotterinsel.de/media/do...eugwerbung.pdf
    und da gehts auch um Streifen...und die sind - nach dem Merkblatt - nicht erlaubt...

    EDIT: Muss man die Beklebung (streng genommen) dann auch eintragen lassen??? Ich hab irgendwo gelesen, dass reflektierende Beklebung als lichttechnische Einrichtung gilt...
    Geändert von felix000 (24.02.2008 um 23:56 Uhr)
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  3. #3
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    Hallo Leute!

    Zitat Zitat von felix000 Beitrag anzeigen
    EDIT: Muss man die Beklebung (streng genommen) dann auch eintragen lassen??? Ich hab irgendwo gelesen, dass reflektierende Beklebung als lichttechnische Einrichtung gilt...
    So oder so ähnlich habe ich das auch im Gedächtnis. Ich würde mich an deiner Stelle einfach mal an einen Fahrzeugausbauer deines Vertrauens wenden. Denn diese bekleben ja auch Einsatzfahrzeuge und können dir sicherlich genauere Infos darüber geben.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #4
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    Hallo,

    ich bin wegen der Zulässigkeit von retroreflektierender Beschriftung eines KdoW auf T5 beim TÜV gewesen. Die haben ca. 1 Woche gebraucht um mir zu sagen, daß sie nicht glauben, daß das zulässig sei.

    Eine Nachfrage bei einer großen BF in der Nähe brachte in etwas diese Antwort:"Wir sind die Feuerwehr, wir dürfen das". Eine Vorschrift oder Verordnung habe ich zu diesem Thema nie gefunden.

    Horizontale gelbe reflektierende Streifen (hinten rot) sind aber nach STVZO zulässig. Halt nur keine Konturbeklebung.

    Falls noch jemand eine Vorschrift ausgräbt, wäre ich interessiert.
    ***keine Signatur***

  5. #5
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    46
    Die BF Berlin, beklebt alle neuen Fahezuege so. Auch ELW und RTW....einfach mal auf deren Seite anschauen!

  6. #6
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    Neee ;-) Der Rettungsdienst Bayern macht es auch.............

  7. #7
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    Nach Aussage unseres Leiters RD gilt für die DIN EN-1789:2007:
    "Im Anhang A wird die Verwendung von Retroreflektierender Folie für die Beschriftung , die Kennzeichen des Betreibers sowie der Beschriftungen an allen Fahrzeugseiten empfohlen und die Fahrzeugfarbe, sowie der Tagesleuchtstreifen angesprochen."

    Grüße

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