Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Hallo,
ich bin wegen der Zulässigkeit von retroreflektierender Beschriftung eines KdoW auf T5 beim TÜV gewesen. Die haben ca. 1 Woche gebraucht um mir zu sagen, daß sie nicht glauben, daß das zulässig sei.
Eine Nachfrage bei einer großen BF in der Nähe brachte in etwas diese Antwort:"Wir sind die Feuerwehr, wir dürfen das". Eine Vorschrift oder Verordnung habe ich zu diesem Thema nie gefunden.
Horizontale gelbe reflektierende Streifen (hinten rot) sind aber nach STVZO zulässig. Halt nur keine Konturbeklebung.
Falls noch jemand eine Vorschrift ausgräbt, wäre ich interessiert.
***keine Signatur***
Die BF Berlin, beklebt alle neuen Fahezuege so. Auch ELW und RTW....einfach mal auf deren Seite anschauen!
Neee ;-) Der Rettungsdienst Bayern macht es auch.............
Nach Aussage unseres Leiters RD gilt für die DIN EN-1789:2007:
"Im Anhang A wird die Verwendung von Retroreflektierender Folie für die Beschriftung , die Kennzeichen des Betreibers sowie der Beschriftungen an allen Fahrzeugseiten empfohlen und die Fahrzeugfarbe, sowie der Tagesleuchtstreifen angesprochen."
Grüße
also ich habe in erinnerung, dass man reflektorische beklebung auch ohne eintragung haben darf, jedoch keine selbstleuchtende!
wollte mir mal mein auto mit so ner linie damit verzieren, getunt ihr wisst schon ;) naja vllt. mach ichs ja noch...
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