Das sich die wenigsten TÜV-Prüfer genauer mit der Materie auseinander setzen, dürfte hinreichend bekannt sein...
Wenn jetzt aber jemand mit einem solchen Auto (in den Papieren ausgetragene Wegerechtsanlage) diese trotzdem benutzt, weil halt noch vorhanden und der TÜV-Prüfer hat nicht genau geguckt, isser trotzdem dran :D
MfG Fabsi