All diese Fragen regelt doch die RVO.
Wer, wann, wieviel und an wen zahlen muß.
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Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
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124 124 MRCC Bremen
Das regelt seit mehreren Jahren das SGB VII und nicht mehr die RVO.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt keineswegs immer, wenn irgendetwas während der Arbeit passiert. Wer während eines theoretischen Dienstes mit Herzinfarkt umkippt, kann das nicht auf die Feuerwehrtätigkeit zurückführen.
In dem hier diskutierten Fall würde ich von einem Arbeits-/Dienstunfall ausgehen.
Wer beim Bürojob einen Schlaganfall erleidet bekommt auch nichts von der BG, genau so wenig für die Erkältung durch Zugluft oder der verdorbene Magen durchs Kantinenessen: Alles persönliches Lebensrisiko und nicht auf die Tätigkeit zurückzuführen. Das kann soweit gehen, dass ein Sturz auf der Treppe versichert ist, wenn man auf dem Weg zum Kopierer ist und die Hände nicht frei hat, aber nicht, wenn man während der Mittagspause zur Kantine geht.
Drei Voraussetzungen müssen für einen Arbeitsunfall gegeben sein:
Eine versicherte Person erleidet bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall (plötzliches, von außen auf dem Körper einwirkendes Ereignis), der zu einem Körperschaden oder zum Tod führt. Der Unfall muss hierbei auf die versicherte Tätigkeit zurückzuführen sein.
Versicherte Person und versicherte Tätigkeit sind hier gegeben, ob es ein Unfall war? Im Allgemeinen gehen die FUK in die Richtung, solche Unfälle als Dienstunfall anzuerkennen, wenn der internistische Notfall (sofern es überhaupt eienr war!) unmittelbar auf das Einsatzgeschehen (Anstrengung im Innenangriff) zurückzuführen war.
Beliebtes Beispiel hierfür ist auch der Maschinist, der beim Scheunenbrand beim x-ten Versuch, die TS anzukurbeln, mit einem HI zusammenbricht.
Es stimmt, dass Wegeunfälle den Arbeitsunfällen gleichgestellt sind, also auch Unfälle auf dem unmittelbaren Weg vom Wohnort zur Stelle der Tätigkeit und zurück versichert sind (mit einigen Ausnahmen für Umwege wegen Kinderbetreuung, Fahrgemeinschaften u. ä.). Das ganze gilt für alle bei der gesetzlichen Unfallversicherungen, als Arbeitnehmer (BG), Schüler, Studenten, Arbeitnehmer des Bundes, der Länder und der Kommunen (GUV usw.) oder auch Feuerwehrleute (FUK).
Aber wenn die Unfallversicherungsträger nicht zahlen, bleibt jedem noch die Krankenkasse und die hoffentlich zusätzlich abgeschlossenen Versicherung (Berufsunfähigkeit, Lebensversicherung für Hinterbliebene).
Gruß Carsten
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Nichts für ungut, ich wollte das nur berichtigen, es war ja explizit nach Quellen gefragt.
Erst einmal mein Beileid den Angehörigen und engen Bekannten sowie den Kameraden und Kameradinnen.
Ist immer wieder traurig sowas.
Zum Thema Versicherungsschutz denke ich schon, dass der jenige versichert ist bzw. war, da er im Dienst war, und man meines Wissens nach während des gesamten Dienstes (also auch im Einsatz) über die Unfallkasse versichert ist.
Jedoch solltet ihr bei den Diskussionen bedenken, dass das ganze in Brandenburg stattgefunden hat, und jedes Bundesland eine eigene Kasse hat.
So kommt es bspw. dass die eigentliche FUK bei uns in NRW seit dem 01.01.2008 in dem Sinne garnicht mehr existiert.
Hier sind Feuerwehrangehörige seit Jahresbeginn über die "Unfallkasse Nordrhein-Westfalen" verischert, welche aus einer Fusion der FUK-NRW, des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband, dem Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe und der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen enstanden ist.
Somit wird nicht nur eine Menge "Bürokram" eingespart, sondern es entstehen auch nicht unwesentliche Vorteile für die Versicherten.
Edit:
Leider geht aus der Internetseite der FUK-BB nichts genaues hervor.
Auf der Seite aus NRW steht jedoch
Denke, dass wird dort ähnlich gehandhabt....
Wann gilt der Versicherungsschutz?
Versichert sind alle Tätigkeiten, die den Aufgaben und Zwecken der Feuerwehr dienen und die als Feuerwehrdienst angeordnet sind. Dazu gehören:
* Brandbekämpfung, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen, technische Hilfeleistungen und Beseitigung von Notlagen, Maßnahmen im Brandschutzdienst des Katastrophenschutzes
...
Sollte ich unrecht haben, berichtigt mich bitte.
Geändert von Eclipse (12.02.2008 um 23:23 Uhr)
Es ist aber nicht alles, was während der versicherten Tätigkeit passiert, ein Versicherungsfall.Zum Thema Versicherungsschutz denke ich schon, dass der jenige versichert ist bzw. war, da er im Dienst war, und man meines Wissens nach während des gesamten Dienstes (also auch im Einsatz) über die Unfallkasse versichert ist.
Leider ist es um das grundlegende Wissen über die gesetzliche Unfallversicherung bei den meisten Feuerwehrangehörigen meist sehr schlecht bestellt, weswegen dann die Enttäuschung groß ist, wenn die UK nicht zahlt (weil sie außerhalb des Versicherungsfalles nicht zahlend darf!).
Allerdings heisst es hier auch
Und dies ist in diesem Fall ja nicht gegeben....
Was ist nicht versichert?
Der Versicherungsschutz gilt nicht:
* bei privaten Tätigkeiten
* bei Unterbrechungen der versicherten Wege
* auf Um- und Abwegen
Allerdings gilt das ja nur für NRW. Aber wie bereits gesagt, denke ich ist es bundesweit ähnlich geregelt.
http://www.internetwache.brandenburg....php?id=500171
Sonnenberg -
Am 12.02.2008 war es in Sonnenberg zu einem Feuerwehreinsatz aufgrund eines Schwelbrandes in einer Doppelhaushälfte gekommen. Während der Löscharbeiten kam ein 47-jähriger Feuerwehrmann ums Leben. Zur Feststellung der genauen Todesursache fand am Mittwoch, den 13.02.2008, fand durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin angeordnete Sektion statt. Diese ergab, dass der 47-jährige Feuerwehrmann an den Folgen einer Rauchgasvergiftung verstorben ist.
Derweil werden die Ermittlungen zu den näheren Umständen des Unglücksfalles sowie zur Brandursache durch die Kriminalpolizei weitergeführt. Das von dem verstorbenen Feuerwehrmann während des Einsatzes getragene und von der Polizei sichergestellte Atemschutzgerät wird auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Neuruppin einer technischen Untersuchung durch Sachverständige unterzogen.
@hannibal & pille
habe nur das wiedergegeben, was mir im uvv unterricht erzählt worden ist.
Rauchgasvergiftung trotz tragen von PA? Gerät/Maske Defekt oder falsch angelegt?
Wenn Geräte versagen, welche den Feuerwehrmann eigentlich sicher schützen sollen, ist so ein Fall immer doppelt bitter.
Mein Beileid den Hinterbliebenen und auch den Kameraden des Verstorbenen!
Und schon sieht es anders aus ..
übrigens Thema Herzinfarkt
Zitat von UKS
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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