dank für die info!
Vielen dAnk!
MAch ich so!
dank für die info!
Vielen dAnk!
MAch ich so!
Man kanns aber auch andersrum versuchen:
Mustern lassen, Eier kraulen verweigern und sich dann, falls man nicht ausgemustert wurde, freistellen lassen.
Bei mir gaben die Herren entnervt auf, nachdem ich ihnen ausführlich erklärt habe, wie einfach sich zu verpflichten ist.
Der direkte Wehrdienstberater wollte dann überzeugend klingen, dass sich freistellen lassen nicht so einfach ist. Habe ihm dann nüchtern und sachlich erklärt, dass der zuständige Beamte einen einzigen direkten Vorgesetzten hat, der mir das Taschengeld überweist und dass ich bereits mehrmals darauf angesprochen wurde, ich solle mich freistellen lassen. Er wollte mir das nicht glauben, aber als ich die Visitenkarte vorgelegt hatte, war der Fall klar und er hat mich entnervt ausgemustert. ^^
War also ganz spaßig, die Angelegenheit, immer wieder gerne :)
Oder du holst dir gute Ateste vom ARZT.
Ich wurde ausgemustert --> Kreuzbandriss ;-)
Und hast irgendwann in 30 Jahren probleme wenn es um eine Versicherung geht wo du Unterschreibst das alle deine Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber der Versicherung entbunden sind.
Gibt ein paar Fälle die Jahrelang in eine Berufsunfähigkeitsrente eingezahlt haben und beim Auszahlen wurde dann nachgeforscht und die auszahlung verweigert.
Das einfachste, wenn du dich sowieso verpflichten willst: Den Verpflichtungsvertrag kopieren, dem Schreiben beifügen und alles geht seinen Weg.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
...oder wenn Du ausgemustert werden willst, schon bei der Musterung in Flecktarnkleidung mit Tarnschminke, Koppel, Kampfmesser und Feldflasche antreten und als ertes fragen wann und wo es scharfe Waffen gibt.
Dann wirst Du totsicher ausgemustert - für den Wehrdienst psychisch nicht geeignet.
Gruß Carsten
__________________
Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
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124 124 MRCC Bremen
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
was ihr für probleme habt....
ich bin 1,55 KLEIN, also genau die mindestgrösse *g*
danach habens mir gesagt das sie nur noch einheitliche nehmen, d.h. alle in einer bestimmten körpergrösse.
mensch hab ich mich geärgert...
aber so ists auch okay, spar mir einen haufen kohle ;-)
mit kameradschaftlichem Gruß!
Gerätewart und zuständig für Funk
jedenfalls was meinen die mit : "Genehmigungsvermerk" der zuständigen Kammer.
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