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Thema: NEF Fahrer Klassifizierungen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo Zusammen,

    in NRW gibt es nur die gesetzliche Vorgabe, das der Fahrer des NEF die Berufsbezeichnung Rettungsassistent führen muss. (Notärzte fahren in NRW das NEF [zum Glück] nicht selber.)An manchen Standorten gibt es daneben noch regionale Vorgaben, die ein Fahrer zu erfüllen hat.

    Vorraussetzungen an unserem Standort:

    -abgeschlossene RettAss Ausbildung
    -mehrjährige Berufserfahrung
    -Ortskenntnisprüfung mind. 95 %
    -LehrRettAss
    -Orgl. Ausbildung (Bei uns nimmt das ersteintreffende NEF die Funktion kommissarischer LNA und Orgl. ein, bis eine entsprechende Funktion vor Ort ist.)
    -BmdF (bzw. ab 01.2008 wieder B3) --> Gruppenführerausbildung ist anzustreben
    -praktische, mündliche und schriftliche Prüfung durch unseren ärztlichen Leiter und Leiter Rettungsdienst.

    Gruß
    Michael
    Geändert von Paramedic (27.12.2007 um 12:57 Uhr)

  2. #2
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    ist eig schon erstaunlich wofür der nef-fahrer bei euch, paramedic solche vorraussetzungen braucht um bei jedem einsatz lediglich die krankenkassenkarte aufzutreiben und den kulli schwingen zulassen =)

  3. #3
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    Hallo hänschenklein!

    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    ist eig schon erstaunlich wofür der nef-fahrer bei euch, paramedic solche vorraussetzungen braucht um bei jedem einsatz lediglich die krankenkassenkarte aufzutreiben und den kulli schwingen zulassen =)
    Oh,man kennt sich ^^ ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #4
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    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    ist eig schon erstaunlich wofür der nef-fahrer bei euch, paramedic solche vorraussetzungen braucht um bei jedem einsatz lediglich die krankenkassenkarte aufzutreiben und den kulli schwingen zulassen =)
    Hallo hänschenklein,

    da hast Du uns wohl erwischt :-( Aber ich kann Dich beruhigen, auch das will gelernt sein. In 95% der Einsätze reicht dies auch voll und ganz aus. Aber 5 % der Einsätze erfordern doch schon ein gewisses Maß an know how. Oder brauchst Du als RettAss bei jedem Einsatz dein ganzes Wissen?

    Gruß
    Michael

  5. #5
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    Oder brauchst Du als RettAss bei jedem Einsatz dein ganzes Wissen?
    öfters nicht mal 5% davon ^^

  6. #6
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    mal ne andere Frage zum Thema..

    Hallo,

    bei uns in RLP ist es so, das man um NEF zu fahren mindestens RS sein muss. Gehandhabt wirds allerdings eher so, das ein RA auf dem NEF sitzt.

    Hab mich neulich mal gefragt warum eigentlich ? Wäre es nicht sinnvoll einen RS auf dem NEF einzuteilen und dafür die RTW und KTW mit jeweils 1 RA und RS zu besetzen. So hätte man immer eine höhere Qualifikation auf beiden Fahrzeugen. Und auch im einzelnen die möglichkeit bei Bedarf von der Notkompetenz gebrauch zu machen.

    nur mal so ne überlegung..

    Gruß Tele....
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  7. #7
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    ra´s sind für den ktw zu teuer.

  8. #8
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    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    ra´s sind für den ktw zu teuer.
    Schwachsinn, saß letzte Woche mit 2 RA auf dem KTW. Der Krankentransport ist der Hauptteil des Berufsbilds des RA..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  9. #9
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    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    ra´s sind für den ktw zu teuer.
    Bei uns ist es so, das man in regelmäßigen Abständen ne KTW-Woche hat, egal ob RS, RA, LRA oder Jahrespraktikant.
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  10. #10
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    Zitat Zitat von Paramedic Beitrag anzeigen
    -abgeschlossene RettAss Ausbildung
    -mehrjährige Berufserfahrung
    -Ortskenntnisprüfung mind. 95 %
    -LehrRettAss
    -Orgl. Ausbildung (Bei uns nimmt das ersteintreffende NEF die Funktion kommissarischer LNA und Orgl. ein, bis eine entsprechende Funktion vor Ort ist.)
    -BmdF (bzw. ab 01.2008 wieder B3) --> Gruppenführerausbildung ist anzustreben
    -praktische, mündliche und schriftliche Prüfung durch unseren ärztlichen Leiter und Leiter Rettungsdienst.

    Gruß
    Michael
    Jetzt muss ich mir schon mal die Frage stellen warum ein NEF Fahrer LehrRettAss sein sollte? Das hat ja mit der medizinischen Qualifikation garnichts zu tun.

    Bei uns in Bayern gibt es ja, wie schon besprochen, keine Vorschriften zum NEF Fahrer.
    An den meisten Standorten fahren erfahrene RDH´s und RS (mit viel RTW erfahrung). Es ist nämlich nicht so leicht ehrenamtliche RA´s aufzutreiben. Der Faher sollte aber schon einiges an Erfahrung mitbringen, da er ja wirklich in manchen Situationen ein art "Überbrückungs Einsatzleiter" ist, bzw. auch mal von der Leitstelle zum Vorabfahren geschickt wird (wenn der Dr. nicht weg kann).
    Es gibt aber auch RD Bereiche die, wenn sie keinen ehrenamtlichen Fahrer finden, Ihr NEF abmelden. Dann bringt entweder ein KTW den NA zu, oder der RTW fährt als "NAW" los oder der Arzt fährt selber. Mit der Abkömmlichkeit des Notarztes sieht es dann halt schlecht aus. Aber da sind die Krankenkassen dran schuld.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Goffl Beitrag anzeigen
    Jetzt muss ich mir schon mal die Frage stellen warum ein NEF Fahrer LehrRettAss sein sollte? Das hat ja mit der medizinischen Qualifikation garnichts zu tun.

    Hallo Goffl,

    da gebe ich Dir voll und ganz recht. Der LehrRettAss hat keine zusätzliche medizinische Qualifikation, aber sehr wohl eine methodisch didaktische. Die Gruppe der NEF Fahrer ist bei uns am Standort maßgeblich für die Aus- und Fortbildung verantwortlich und daher kommt diese Vorrassetzung. Das mag in den meisten anderen Bereichen anders sein, aber bei uns ist es halt so. Es ging im übrigend auch nur um generelle Vorraussetzungen in diesem Thread und nicht nur um medizinische.

    Gruß
    Michael

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