Hallo Zusammen,
in NRW gibt es nur die gesetzliche Vorgabe, das der Fahrer des NEF die Berufsbezeichnung Rettungsassistent führen muss. (Notärzte fahren in NRW das NEF [zum Glück] nicht selber.)An manchen Standorten gibt es daneben noch regionale Vorgaben, die ein Fahrer zu erfüllen hat.
Vorraussetzungen an unserem Standort:
-abgeschlossene RettAss Ausbildung
-mehrjährige Berufserfahrung
-Ortskenntnisprüfung mind. 95 %
-LehrRettAss
-Orgl. Ausbildung (Bei uns nimmt das ersteintreffende NEF die Funktion kommissarischer LNA und Orgl. ein, bis eine entsprechende Funktion vor Ort ist.)
-BmdF (bzw. ab 01.2008 wieder B3) --> Gruppenführerausbildung ist anzustreben
-praktische, mündliche und schriftliche Prüfung durch unseren ärztlichen Leiter und Leiter Rettungsdienst.
Gruß
Michael