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Thema: NEF Fahrer Klassifizierungen

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  1. #15
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    Hallo Zusammen,

    in NRW gibt es nur die gesetzliche Vorgabe, das der Fahrer des NEF die Berufsbezeichnung Rettungsassistent führen muss. (Notärzte fahren in NRW das NEF [zum Glück] nicht selber.)An manchen Standorten gibt es daneben noch regionale Vorgaben, die ein Fahrer zu erfüllen hat.

    Vorraussetzungen an unserem Standort:

    -abgeschlossene RettAss Ausbildung
    -mehrjährige Berufserfahrung
    -Ortskenntnisprüfung mind. 95 %
    -LehrRettAss
    -Orgl. Ausbildung (Bei uns nimmt das ersteintreffende NEF die Funktion kommissarischer LNA und Orgl. ein, bis eine entsprechende Funktion vor Ort ist.)
    -BmdF (bzw. ab 01.2008 wieder B3) --> Gruppenführerausbildung ist anzustreben
    -praktische, mündliche und schriftliche Prüfung durch unseren ärztlichen Leiter und Leiter Rettungsdienst.

    Gruß
    Michael
    Geändert von Paramedic (27.12.2007 um 12:57 Uhr)

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