Zitat Zitat von Allmächtiger Beitrag anzeigen
Na ja, das kommt aber nur in Betracht, wenn du wusstest, dass die Karre (schon die ganze Zeit) mit 300 kg überladen war.

Was er aber hiermit kund getan hat. Und glaub mir der Staatsanwalt wird das peynlice Verhör ansetzen um genau raus zu bekommen wer das wann gewusst hat. Und wenn es nur die Führung wusste ohne die Infos weiterzugeben -> Aua

Zitat Zitat von Allmächtiger Beitrag anzeigen
Auf unserem Maschinistenlehrgang wurde uns auch gesagt, dass du als Maschinist anders als normale LKW-Fahrer beispielsweise nicht erst das Fahrzeug komplett überprüfen musst (wäre ja auch noch schöner). Allerdings musst du dies nach dem Einsatz tun, wenn das Fzg wieder in der Halle steht...
Soweit richtig. Es gab mal eine Bundestagsresolution (wurde auch hier verlinkt) darüber. Das bezieht sich aber weniger auf Fakten wie dauerhafte Überladung