Gut - dann sind ja prinzipiell alle Fahrzeuge mit 2. Pumpe Blödsinn, denn natürlich kann man ja immer noch einer weitere Wehr anfordern.
Wir arbeiten hervorragend mit unseren Nachbarwehren zusammen, haben uns sogar ein System geschaffen, wie die Arbeit im Brandfall aufgeteilt wird und das klappt einwandfrei!
Falls bei Euch immer noch das Denken "Mein Feuer!" existiert, dann tut es mir leid für Euch - hier ist es definitiv nicht so.
Aber okay, dann ist also Eurer Meinung nach alsso ist die ganze Norm absurd, da ja nur ein LF16-TS mit 2 Pumpen zu gebrauchen ist (frag mich dann zwar nur, was die mit der Ausstattug für 2 Gruppen wollen - schließlich kann da eh nur eine Gruppe mitfahren...). Dieses Fahrzeug halte ich im übrigen für genauso unsinnig. Aber okay - das ist meine Meinung...
Hier fahren viele Fahrzeuge mit 2 Pumpen und glaube mir, gerade im Hochwasserfall werden diese auch benötigt. Denn die TS steht am Regenwasserkanal, um Wasser zurück zu pumpen und eine festeingebaute wäre daher sinnvoll, um nebenbei den Brandschutz sicherzustellen...
Der Normentwurf läuft ja genau in die Richtung der Technischen Weisung Nr. 14 des Landes Niedersachsen, denn hier gibt es ja noch das "alte" LF8 mit 2 Pumpen und ohne Tank.
Der Normentwurf ist ja auf Basis des LF10/6 wieder ein Schritt in diese Richtung - nur eben mit einer Staffelkabine und das wahrscheinlich mit dem Sinn, aus führerscheinrechtlichen gründen bei 7,49 t zu bleiben...
Ich versuche ja nur klarzumachen, daß es örtliche Gegebenheiten geben kann, wo eine 2te Pumpe sinnvoll ist.
Aber das interessiert Euch ja so oder so nicht. Daher werde ich mich aus dieser Diskussion zurückziehen, eigentlich ist ja auch alles gesagt zu dem Thema Sinn und Zweck.
Die links sind auch da, also ist dieses Thema ja eigentlich"fertig"...
@x112x: Lass sie - die wollen uns gar nicht verstehen...





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