Zitat Zitat von Walmsburger Beitrag anzeigen
Der Normentwurf ist ja auf Basis des LF10/6 wieder ein Schritt in diese Richtung - nur eben mit einer Staffelkabine und das wahrscheinlich mit dem Sinn, aus führerscheinrechtlichen gründen bei 7,49 t zu bleiben...
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Welchen Sinn soll ein Fahrzeug aus führerscheinrechtlichem Sinn bis 7,49 to. machen, wenn man für ein derartiges Fahrzeug nach herrschendem FS-Recht die Klasse C benötigt.

Sinnhaft wären, um auch Kameraden mit "Pkw-Führerschein/Klasse B" die Gelegenheit zum Fahren zu geben, Fahrzeuge bis 3,5 to. Und da bleiben meines Wissens nur TSF oder eventuell TSF-W übrig.