Es gibt nicht nur "jung", es gibt auch "zu jung". Dieses "zu jung" beinhaltet IMHO einfach zuwenig Erfahrung, um einen Gruppenführerposten adäquat besetzen zu können, besonders wenn's an die Situationen "Erstangriffsfahrzeugführer" oder "Einsatzleiter" geht.

Hier im Landkreis ist man inzwischen übrigens dazu übergegangen, das vor dem Truppführerlehrgang schon mind. 5 Jahre Truppmanntätigkeit liegen müssen.