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Thema: Lehrgang GF?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Theoretisch bist du mit Abschluss deiner GF-Ausbildung einsatzfähig. Da muss der Bürgermeister dich nicht einberufen. Eher gibt es eine Ernennung durch den Wehrleiter/führer.
    Rächdschraibrefoam?

  2. #2
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    ok hilft mir weiter,danke.

    ach ja,und die dauer des lehrganges?

  3. #3
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    In Brandenburg 2 Wochen.

    @maddin:
    Es gibt Leute die eben nicht unbedingt geeingnet sind Verantwortung zu übernehmen. Daher sollte man sich schon etwas Gedanken darüber machen. Und wenn du die Ausbildung gemacht hast, dann bist du doch auch befähigt eben genau da vorn zu sitzen. Es sei denn deine Wehrleitung hat mit dir ein Problem. Das man sich zurück hält, sollte jedoch klar sein. Erfahrung haben andere sicherlich mehr.
    Rächdschraibrefoam?

  4. #4
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    na, da wird es wohl in thüringen auch nicht viel anders sein

  5. #5
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    Hier werden (mal wieder...) Funktion und Qualifikation durcheinander geworfen.

    Wenn man in 2 Jahren nur 2x wirklich in der Funktion GF tätig wird, frage ich mich ernsthaft warum dieser Lehrgang belegt und finanziert wurde. Außerdem habe ich starke Zweifel, ob man mit 20 Jahren für diesen Lehrgang und diese Qualifikation eine sinnvolle Besetzung ist.

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Hier werden (mal wieder...) Funktion und Qualifikation durcheinander geworfen.

    Wenn man in 2 Jahren nur 2x wirklich in der Funktion GF tätig wird, frage ich mich ernsthaft warum dieser Lehrgang belegt und finanziert wurde. Außerdem habe ich starke Zweifel, ob man mit 20 Jahren für diesen Lehrgang und diese Qualifikation eine sinnvolle Besetzung ist.
    Warum nicht mit 20 Jahren?? Wenn man sich dafür interessiert und wirklich auch in der Funktion danach arbeitet und sich wirklich anstengt und versteht was man macht und sinnvoll arbeitet spielt das alter doch keine Rolle warum sollten das immer nur "ältere" machen lasst doch die Jungen auch mal ran.

  7. #7
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    Es gibt nicht nur "jung", es gibt auch "zu jung". Dieses "zu jung" beinhaltet IMHO einfach zuwenig Erfahrung, um einen Gruppenführerposten adäquat besetzen zu können, besonders wenn's an die Situationen "Erstangriffsfahrzeugführer" oder "Einsatzleiter" geht.

    Hier im Landkreis ist man inzwischen übrigens dazu übergegangen, das vor dem Truppführerlehrgang schon mind. 5 Jahre Truppmanntätigkeit liegen müssen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Hier werden (mal wieder...) Funktion und Qualifikation durcheinander geworfen.

    Wenn man in 2 Jahren nur 2x wirklich in der Funktion GF tätig wird, frage ich mich ernsthaft warum dieser Lehrgang belegt und finanziert wurde. Außerdem habe ich starke Zweifel, ob man mit 20 Jahren für diesen Lehrgang und diese Qualifikation eine sinnvolle Besetzung ist.
    in den Zwei jahren habe ich wie gesagt Im Einsatz 2x GF gemacht (bei insgesamt 25 Einsätzen in den 2 Jahren reicht mir das auch) Anders sieht es bei den Übungen aus...Dort mache ich regelmäßig GF ....

    Zu dem Alter: bei uns im Lehrgang waren wir zu 90% nur bis max 25Jahre da wir ihn als Jfw machen MÜSSEN!
    Ansonsten kann ich FireFlo112 nur zustimmen...

    Ich denke in den zwei Fällen wo ich GF war (beides mal Erstangriffsfahrzeugführer und einmal Einsatzleiter), war ich mir meiner Verantwortung doch sehr bewusst und habe den Job recht gut gemacht! Bei uns ist es auch so das, (wenn möglich) ein junger Kamerad ruhig mal GF macht aber auch ein erfahrener bei Seite steht...
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