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Thema: Lehrgang GF?

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  1. #1
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    Es gibt nicht nur "jung", es gibt auch "zu jung". Dieses "zu jung" beinhaltet IMHO einfach zuwenig Erfahrung, um einen Gruppenführerposten adäquat besetzen zu können, besonders wenn's an die Situationen "Erstangriffsfahrzeugführer" oder "Einsatzleiter" geht.

    Hier im Landkreis ist man inzwischen übrigens dazu übergegangen, das vor dem Truppführerlehrgang schon mind. 5 Jahre Truppmanntätigkeit liegen müssen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Es gibt nicht nur "jung", es gibt auch "zu jung". Dieses "zu jung" beinhaltet IMHO einfach zuwenig Erfahrung, um einen Gruppenführerposten adäquat besetzen zu können, besonders wenn's an die Situationen "Erstangriffsfahrzeugführer" oder "Einsatzleiter" geht.

    Hier im Landkreis ist man inzwischen übrigens dazu übergegangen, das vor dem Truppführerlehrgang schon mind. 5 Jahre Truppmanntätigkeit liegen müssen.
    Ähnliches musste ich auch während meiner GF-Ausbildung feststellen. Vor dem (sehr gut vorbereiteten) GF-Lehrgang war ich mir so ziemlich sicher, dass ich der Jüngste in diesem Lehrgang sein werde. Da hatte ich mich aber getäuscht. Der Jüngste war nicht 22 wie ich, sondern sogar gerade mal 19 Jahre "jung".
    Ich will nicht behaupten, dass ich mit meinen 22 Jahren mehr Erfahrung hätte wie jemand gehobenen Alters, aber um an die Arbeit des GF heranzukommen ist die Ausbildung nicht verkehrt. Zumal die Einsatzsituation ja bekannt ist - in den meisten Fällen ist von 8 GFn und ZFn nur einer da, wenn ein Einsatz kommt.
    Nur den GF mit 19 Jahren schon zu machen halte ich auch nicht für sehr Sinnvoll. Selbst wenn man dann schon einige Jahre JF hinter sich hat, aber ein "richtiger" Einsatz und damit auch die Erfahrung und Übung sollte schon vorhanden sein.
    Rächdschraibrefoam?

  3. #3
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    also Gampi,

    da will ich als Thüringer dich mal aufklären :

    GF Lehrgang in Bad Köstritz (Landesfeuerwehrschule) dauert 2 Wochen,
    dazu bekommst du eine Einberufung, mit der Du zu Deinem Chef gehst, der wiederum einen Antrag auf Lohnfortzahlung zur Feuerwehrschule schickt und Dich daraufhin hoffentlich die 2 Wochen von der Arbeit freistellt.
    Das Geld für Deinen Lohn bekommt er dann (falls Du wirklich an diesem Lehrgang teilgenommen hast) vom Land Thüringen zurück.

    Bei weiteren Fragen stehe ichgern zur Verfügung.......

    mfg
    Andy

  4. #4
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    Klärt sowas vorher mit dem Chef ab. Nicht erst Lehrgangsplatz blockieren, und dann mit der "Einberufung" dem Chef vor der Nase wedeln.

  5. #5
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    genau so ist das, wie überhose es schon sagt,
    bei uns wird sowas vorher sowohl mit dem arbeitgeber als auch mit dem kameraden, der zum lehrgang soll, abgesprochen.
    scheinbar hast du ja selbst vor der lehrgangsanmeldung gar nichts davon gewusst ?

  6. #6
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    Zitat Zitat von Andy*73* Beitrag anzeigen
    genau so ist das, wie überhose es schon sagt,
    bei uns wird sowas vorher sowohl mit dem arbeitgeber als auch mit dem kameraden, der zum lehrgang soll, abgesprochen.
    scheinbar hast du ja selbst vor der lehrgangsanmeldung gar nichts davon gewusst ?
    doch,doch ich wußte es schon seit längerer zeit. ich habe es montags mit meinen chef abgeklärt und es geht alles klar von ihm aus.

    gott sei dank

    danke für eure hilfe

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