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Thema: Lehrgang GF?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Der GF ist der erste Lehrgang der Führungsausbildung, der letztlich auch zur selbstständigen Leitung eines Einsatzes befähigt. Da sind ganz andere Aspekte zu beachten, wie in der Truppausbildung oder den technischen Ausbildungen, z.B. spielen hier einige rechtliche Begebenheiten eine Rolle (z.B. Haftung eines Einsatzleiters), die man als TM oder TF vernachlässigen kann.

  2. #2
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Der GF ist der erste Lehrgang der Führungsausbildung, der letztlich auch zur selbstständigen Leitung eines Einsatzes befähigt. Da sind ganz andere Aspekte zu beachten, wie in der Truppausbildung oder den technischen Ausbildungen, z.B. spielen hier einige rechtliche Begebenheiten eine Rolle (z.B. Haftung eines Einsatzleiters), die man als TM oder TF vernachlässigen kann.
    Und genau da wars wieder mit dem Bein im Knast...
    Rächdschraibrefoam?

  3. #3
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    über die konsequenzen bin ich mir bewußt. doch muß nicht erst der bürgermeister den gf berufen? ohne die berufung ist man doch noch keine führungskraft oder etwa doch?

  4. #4
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    Theoretisch bist du mit Abschluss deiner GF-Ausbildung einsatzfähig. Da muss der Bürgermeister dich nicht einberufen. Eher gibt es eine Ernennung durch den Wehrleiter/führer.
    Rächdschraibrefoam?

  5. #5
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    ok hilft mir weiter,danke.

    ach ja,und die dauer des lehrganges?

  6. #6
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    In Brandenburg 2 Wochen.

    @maddin:
    Es gibt Leute die eben nicht unbedingt geeingnet sind Verantwortung zu übernehmen. Daher sollte man sich schon etwas Gedanken darüber machen. Und wenn du die Ausbildung gemacht hast, dann bist du doch auch befähigt eben genau da vorn zu sitzen. Es sei denn deine Wehrleitung hat mit dir ein Problem. Das man sich zurück hält, sollte jedoch klar sein. Erfahrung haben andere sicherlich mehr.
    Rächdschraibrefoam?

  7. #7
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    na, da wird es wohl in thüringen auch nicht viel anders sein

  8. #8
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    Hier werden (mal wieder...) Funktion und Qualifikation durcheinander geworfen.

    Wenn man in 2 Jahren nur 2x wirklich in der Funktion GF tätig wird, frage ich mich ernsthaft warum dieser Lehrgang belegt und finanziert wurde. Außerdem habe ich starke Zweifel, ob man mit 20 Jahren für diesen Lehrgang und diese Qualifikation eine sinnvolle Besetzung ist.

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