Ich benutze auch ab und zu im Einsatz ein privates FuG, jedoch wird das viech erst am Einsatzort eingeschaltet und beim Verlassen wieder ausgeschaltet und der Zugführer hat mir dies ausdrücklich gestattet!
Ich benutze auch ab und zu im Einsatz ein privates FuG, jedoch wird das viech erst am Einsatzort eingeschaltet und beim Verlassen wieder ausgeschaltet und der Zugführer hat mir dies ausdrücklich gestattet!
Wie wird denn das eigentlich gehandhabt?
Allein der private Besitz eines solchen Gerätes wäre doch schon strafbar, da ja davon ausgegangen werden muss, dass mit dem Besitz des Gerätes auch die Nutzung in Betracht steht. (Wozu sollte man auch sonst nen BOS FuG benutzen wollen?)
Rächdschraibrefoam?
Das ist wohl wahr. Von der Seite habe ich das noch nicht betrachtet.
Thx.
Rächdschraibrefoam?
Und zu der Kategorie der Händler gehöre ich, von daher ist es eher unproblematisch den Besitz zu rechtfertigen...
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