Lern erst mal richtig Französisch!! ;-) Scheiß Zeiten, ich weiß,..Zitat von
Kommst du aus den LK's?
Lern erst mal richtig Französisch!! ;-) Scheiß Zeiten, ich weiß,..Zitat von
Kommst du aus den LK's?
Ich vermute mal, ich kann Französisch, nach 2 Jahren Leistungskurs, aber okay
So heiße ich, richtig!
Moin moin,
ist zwar seltsam, in einem Off-Topic-Forum "Back to Topic" zu schreiben, ich will's aber doch einmal versuche:
Also, was hier über Sonder- und Wegerechte alles erzählt und geschrieben wird, ist ja stellenweise schon abenteuerlich.
Ersteinmal sollte man vielleicht klären, was der Themenersteller unter "Einsatzfahrzeug" versteht?
Das ist so nicht ganz richtig. Der §35 StVO befreit nicht von der ganzen StVO, sondern nur von den vorher genannten Verordnungen, also §§ 1-34 StVO.
Zweitens sind die Feuerwehr etc nur insoweit befreit, solange es der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dient. Wenn mir jetzt jemand Aufgaben nennt, die er ohne Warnblinkanlage nicht erfüllen kann, mit Warnblinkanlage aber schon, nehme ich alles zurück.
Gruß, Mr. Blaulicht
Geändert von Mr. Blaulicht (25.09.2007 um 10:17 Uhr)
Benutze er mal bitte die "Edit" Funktion und lösche er die ersten beiden Sätze ;)
Denn: §37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel)
§39 Verkehrszeichen
§40 Gefahrzeichen
Was wäre dann damit?
Gemeint ist Immer die GANZE StVO... Allerdings Immer mit Zusatz "Soweit zur erfüllung .... notwendig"... (Das war auch soweit richtig *g*)
MfG Fabsi
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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