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Thema: LEGAL oder ILLEGAL?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von
    Mais nous ne sommes pas en France, nous nous intéressons aux réglements en Allemagne!
    Lern erst mal richtig Französisch!! ;-) Scheiß Zeiten, ich weiß,..

    Kommst du aus den LK's?

  2. #2
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    Ich vermute mal, ich kann Französisch, nach 2 Jahren Leistungskurs, aber okay
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  3. #3
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    Zitat Zitat von HAIXMAN Beitrag anzeigen
    Lern erst mal richtig Französisch!! ;-) Scheiß Zeiten, ich weiß,..

    Kommst du aus den LK's?
    Zitat Zitat von JohnnyFlash Beitrag anzeigen
    Haixman hat die Bibel wahrscheinlich nur als Farbfilm im Fernsehn gesehen...
    Das hat nichts mit Landkreisen zu tun , nur so als Tip :)

  4. #4
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    Zitat Zitat von Superyoshi Beitrag anzeigen
    Das hat nichts mit Landkreisen zu tun , nur so als Tip :)
    ich weiß, mein ich ja auch nicht.

  5. #5
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    So heiße ich, richtig!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  6. #6
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    Moin moin,

    ist zwar seltsam, in einem Off-Topic-Forum "Back to Topic" zu schreiben, ich will's aber doch einmal versuche:

    Also, was hier über Sonder- und Wegerechte alles erzählt und geschrieben wird, ist ja stellenweise schon abenteuerlich.
    Ersteinmal sollte man vielleicht klären, was der Themenersteller unter "Einsatzfahrzeug" versteht?

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Da er ja durch die Inanspruchnahme von So-Re von der KOMPLETTEN StVO befreit ist, kann er selbstverständlich auch seine Warnblinkanlage einschalten.
    Das ist so nicht ganz richtig. Der §35 StVO befreit nicht von der ganzen StVO, sondern nur von den vorher genannten Verordnungen, also §§ 1-34 StVO.
    Zweitens sind die Feuerwehr etc nur insoweit befreit, solange es der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dient. Wenn mir jetzt jemand Aufgaben nennt, die er ohne Warnblinkanlage nicht erfüllen kann, mit Warnblinkanlage aber schon, nehme ich alles zurück.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (25.09.2007 um 10:17 Uhr)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Das ist so nicht ganz richtig. Der §35 StVO befreit nicht von der ganzen StVO, sondern nur von den vorher genannten Verordnungen, also §§ 1-34 StVO.
    Zweitens sind die Feuerwehr etc nur insoweit befreit, solange es der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dient.
    Benutze er mal bitte die "Edit" Funktion und lösche er die ersten beiden Sätze ;)

    Denn: §37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel)
    §39 Verkehrszeichen
    §40 Gefahrzeichen

    Was wäre dann damit?

    Gemeint ist Immer die GANZE StVO... Allerdings Immer mit Zusatz "Soweit zur erfüllung .... notwendig"... (Das war auch soweit richtig *g*)

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    [...] ist zwar seltsam, in einem Off-Topic-Forum "Back to Topic" zu schreiben [...]
    Ist es nicht... Daher bitte ich alle, jetzt wirklich zum Thema zurück zu kehren. Andernfalls muss der Thread geschlossen werden!

    MfG
    Max

  9. #9
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Saarländer unter sich?
    Tiefstes Niederbayern.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
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  10. #10
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    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Tiefstes Niederbayern.
    Noch schlimmer also *gd&r* ;-)
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  11. #11
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    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Ich vermute mal, ich kann Französisch, nach 2 Jahren Leistungskurs, aber okay
    Ja, Christoph ich glaubs auch!

  12. #12
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    11.09.2005
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    Zitat Zitat von HAIXMAN Beitrag anzeigen

    Kommst du aus den LK's?
    ROFL....
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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