Laut einem Schreiben von Bay. Staatsministerium des Innern wird zuerst die nächstliegende Einheit alarmiert (auch wenn das nicht die zuständige Wehr ist) und danach zusätzlich die Ortswehr (außer es gibt eine Absprache zwischen den 2 Wehren, dass nur die nächstgelegene kommt, dann muss aber der Kommandant der zuständigen Ortswehr informiert werden).