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Thema: Sonderrechte

  1. #46
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    ...dann gillt das gleiche entsprechend auch für alle anderen Hilfsdienste mit sog. hoheitlichen Aufgaben???

    Das glaube ich nämlich nicht - mir ging es auch nur um den Paragraphen der aussagt, dass Fw'ler in ihren Privat-Pkw SR haben, mehr wollte ich nicht wissen.

    Also um die Rechtssicherheit.
    Gruß Carsten
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  2. #47
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...dann gillt das gleiche entsprechend auch für alle anderen Hilfsdienste mit sog. hoheitlichen Aufgaben???
    Ja ... alle die im Satz 1 aufgeführt sind ...
    Das gilt aber nicht für den Rettungsdienst... hier heißt es expliziet, Fahrzeuge des Rettungsdienstes und hierzu zählen keine Privat-PKWs
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    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #48
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    ... wohl aber um den Katastrophenschutz. Nun die Masterfrage: Wem unterstehen eigentlich SEGen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #49
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    Ganz klar - SEG'en wurden für den Einsatz bei Großschadenslagen unterhalb der Katastrophengrenze konzipiert und unterstehen den Hilfsdiensten von denen sie betrieben werden und nicht dem Bund/Land/Kreis.

    SEG'en werden auch normalerweise nicht über den KatS finanziert/teilfinanziert.
    Gruß Carsten
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  5. #50
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    Zitat Zitat von Pille112
    SEG'en werden auch normalerweise nicht über den KatS finanziert/teilfinanziert.
    Fast ^^

    Unter Teilfinanziert könnte man auch verstehen, dass meist Bundes-/Landes-Fahrzeuge einen Teil der SEGen bilden.

    Somit könnte man vor Gericht argumentieren:

    Stadt (Landkreis) Ruft zum SEG-Einsatz ---> Keine SoRe für Anfahrten zum GH
    B-Land/Bund Ruft zum KatS-Einsatz ---> SoRe für Anfahrten zum GH

    Aber mal ganz ehrlich:

    Bei Vorlaufzeiten bis zu 20 Minuten, da kommts auf eine auch nichtmehr an...

    Und wenn man dann auf ner BAB wo früher mal 130 war und jetzt nur noch 100, dann halt 140 fährt wirds auch keinen stören, egal obs SEG oder KatS Einsatz war ^^

    MfG Fabsi

    P.S.: Bei allem sei hier immer wieder genannt: Verhältnissmäßigkeit der Mittel wahren !

  6. #51
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    Zitat Zitat von Pille112
    Ganz klar - SEG'en wurden für den Einsatz bei Großschadenslagen unterhalb der Katastrophengrenze konzipiert und unterstehen den Hilfsdiensten von denen sie betrieben werden und nicht dem Bund/Land/Kreis.

    SEG'en werden auch normalerweise nicht über den KatS finanziert/teilfinanziert.
    äh das DRK kann auch selbständig tätig werden ohne das jemand ruft, gut jetzt kommt die frage wer bezahlt in so einem Fall, das DRK also selbst jetzt könnte man natürlich auch noch fragen ob die dann mit SoRe fahren dürfen ????? wes net

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  7. #52
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    Ich hatte ja auch nie bestritten, dass eine SEG nicht eigenständig tätig werden kann und dann darf/kann sie natürlich auch mit SoSi anrücken.
    Gruß Carsten
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  8. #53
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    Zitat Zitat von Pille112
    und dann darf/kann sie natürlich auch mit SoSi anrücken.
    Aufgrund welcher Rechtslage?

  9. #54
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    Ich denke Pille wirft da grad was (ausversehen) zusammen.

    Ich unterstell ihm jetzt mal das er SoRe meinte und nicht Sondersignal. *schmunzel*
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  10. #55
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    Die Rechtslage für SoSi ergibt sich aus dem Einsatzgrund/-dringlichkeit und die SoRe hat das Fahrzeug aufgrund seiner Bestimmung/Verwendung.
    Gruß Carsten
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  11. #56
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    Zitat Zitat von Pille112
    SoRe hat das Fahrzeug aufgrund seiner Bestimmung/Verwendung.
    Falsch, ein Fahrzeug hat nie SoRe höchstens der Fahrer.
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  12. #57
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    Falsch, da sich das Fahrzeug wenn es abgestellt ist seine SoRe behält und der Fahrer die SoRe nicht auf andere Fzg. (z.B. eigener Pkw) übertragen kann.
    Richtig, da die SoRe durch den Fahrer in Anspruch genommen werden.
    Gruß Carsten
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  13. #58
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    Zitat Zitat von Pille112
    Die Rechtslage für SoSi ergibt sich aus dem Einsatzgrund/-dringlichkeit und die SoRe hat das Fahrzeug aufgrund seiner Bestimmung/Verwendung.
    Ähm, ich glaub wir trinken doch demnächst mal einen Kaffee zusammen und reden genauer darüber ;)

    SoRe: Dürfen von den in StVO §35 genannten Personen/Fahrzeugen in anspruch genommen werden, wenn die Vorraussetzungen nach dem selben Praragraphen vorliegen.

    SoSi: Setzt überhaupt schonmal SoRe vorraus... "Und ob der Fahrer jetzt Die Dinger anmacht, wenn er SoRe in Anspruch nehmen DARF oder nicht, ist elleine Ihm überlassen" ;)
    .
    (PUNKT)

    Denn etwas anderes steht in der StVO Nicht drin ^^

    MfG Fabsi

  14. #59
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    ...das mit den Dingern anmachen ist aber Wegerecht - Punkt.

    Nichts anderes hatte ich behauptet.

    Das mit dem Kaffee ist mal eine interessante Variante ;-)
    Gruß Carsten
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  15. #60
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...das mit den Dingern anmachen ist aber Wegerecht - Punkt.
    Nö.
    Siehe die VwV zum 35StVO:
    http://www.sicherestrassen.de/VwV/V35.htm

    Nichts anderes hatte ich behauptet.
    Stimmt aber immer noch nicht ;-)


    MfG

    Frank

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