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Thema: Privatfahrzeug mit Aufschrift "FEUERWEHR"

  1. #1
    Firefighterlb11 Gast

    Privatfahrzeug mit Aufschrift "FEUERWEHR"

    Servus zusammen,

    ich habe vor kurzem mit nem Bekannten über folgendes Thema diskutiert, und wollte nun mal eure Meinung dazu wissen:

    Ist es erlaubt, an seinem neuen roten Kleinwagen einen weißen Schriftzug "Feuerwehr" an den Türen und am Heck anzubringen, oder nicht?!
    Wird hierdurch sugeriert, dass es sich um ein Feuerwehreinsatzfahrzeug handelt, auch wenn kein Blaulicht angebaut ist, oder ist das erlaubt, genau wie die Aufkleber über dem Rückspiegel an der Windschutzscheibe oder auf der Heckscheibe?

    Danke,

    Gruß,
    Tom :-)

  2. #2
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    Hi,

    mal abgesehen, dass man sich somit ziemlich lächerlich macht, würde ich sagen, dass solange kein Ortsname mit Emblem/Wappen mit aufgedruckt wird, es wie jeder normale Aufkleber gehandhabt werden kann.
    Man möge mich verbessern...
    Greetz

    Benni

  3. #3
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    Hallo,

    also, vorweg: ich habe keine Ahnung, wie ds mit dem Begriff "FEUERWEHR" ist.

    Allerdings habe ich im Fernsehen gesehen, dass der Begriff "POLIZEI" nicht geschützt ist, also frei verwendet werden darf. Auch der (alte) Grün -Weiß Look war nicht geschützt, so dass man ein grün- weisses Fahrzeug mit der Aufschrift POLIZEI benutzen durfte. Das einzige, was verboten ist, auf diesem Fahrzeug ein z.B Landeswappen zu haben. Zu dem neuen, blauen Aussehen kann ich keine Angabe machen.

    Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass wenn du nur RAL 3000 und "FEUERWEHR" am Fahrzeug hast, es zu Problemen kommen wird.

    Glück auf!

    Michael
    Es ist bestimmt viel Schönes dran, am Element, dem nassen, weil man das Wasser trinken kann! Man kann’s aber auch lassen!
    Wasser trinkt nur der Vierbeiner – der Mensch der findet Bier feiner. Heinz Erhardt

  4. #4
    FirestormIII Gast
    Kommt auch immer ein bisschen darauf an, welche Folie verwendet wird, reflektieren darf sie schon mal nicht...
    Großflächige Beklebungen (-->Farbänderung) müssen evtl. vom Tüv abgenommen werden.

  5. #5
    FiReFiGhTeR--OD Gast
    also ob ich jetzt ein aufkleber mit20x5 cm auf dem Auto habe oder einer der 100x40 cm ist wird doch denke ich wohl egal sein auf beiden steht FEUERWEHR drauf....

    gruß

  6. #6
    Registriert seit
    02.02.2007
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    216

    Aufkleber

    Hallöchen!!!!

    Also ich habe noch nix gehört das man das nicht darf!!!!!

    MKG feuerwehr_otto

  7. #7
    Registriert seit
    23.04.2003
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    807
    Also ich kann mir da auch keine rechtliche Folge vorstellen.
    Amtsanmaßung oder ähnliches ist es nicht, denn ein KFZ der Feuerwehr hat ohne Blauhorn und Martinlicht keine besondere Relevanz im Straßenverkehr.

    Schwieriger sehe ich das schon mit Polizei, egal ob grüner oder blauer Look:
    Immerhin macht es den Anschein, man sei weisungsbefugt gegenüber dem Verkehrsteilnehmer, was viele Teilnehmer zumindest vorsichtig, wenn nicht sogar nervös macht. Ich habe vor Urzeiten mal gelesen, dass eine Person wegen Amtsanmaßung angezeigt wurde, sie trug ein grünes T-Shirt mit Aufdruck "Pozilei". Und Stelle gefunden:
    von netzliteratur.net
    Wegen seines T-Shirts hat ein DJ eines Stuttgarter Clubs Probleme mit der Polizei bekommen. Der junge Mann war am Sonntagvormittag gegen 11 Uhr in der Reinsburgstraße unterwegs, als er von zwei Polizisten gestoppt wurde. Der Grund: Er trug ein dunkelgrünes T-Shirt mit der Aufschrift "Pozilei". Den Buchstabendreher, so die Beamten, hatten sie erst bei zweiten Hinschauen bemerkt - so ähnlich sei das Hemd der offiziellen Bekleidung von etwa Motorradfahrern oder Hundeführern im Polizeidienst. Die Diskussion um Rechtschreibung und Kleiderordnung endete mit der Konfiszierung des T-Shirts; gegen den Besitzer wurde Anzeige erstattet wegen Missbrauchs von Titeln, Ehrenabzeichen und Berufsbezeichnungen gemäß Paragraf 132 a StGB.
    Hier dann mal der StGB Auszug
    von dejure.org
    § 132a
    Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

    (1) Wer unbefugt
    1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
    2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
    3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
    4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

    (4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
    Wir haben wieder einmal eine Grauzone entdeckt :-) Man könnte einen Faden draus Spinnen, so man denn will :-)
    Was man auf keinen Fall aufs Auto kleben darf(außer man darf es) findet man hier:
    Berufsbezeichnungen
    Amtsbezeichnungen
    Steht nix von, dass Feuerwehr eine Amts oder Berufsbezeichnung ist. Einen Aufkleber "Brandmeister on Board" darfst du ohne Brandmeister im Auto jedoch nicht anbringen ;)
    Für das Beispiel mit der Polizei: Gehört das Auto zur Uniform? :D

  8. #8
    FiRe-1987 Gast
    ich hab hier in der gegend neulich noch einen alten streifenwagen der polizei rumeiern sehen, war ein alter den die grünen versteigert haben... ohne blaulicht und martinshorn... die folie "polizei" war zwar ab, aber deutlich noch erkennbar... halt ein grün/weißes auto...
    und hier fährt des öfteren ein ausgemusterter golf rum, der von der niederländischen Feuerwehr stammt... folien außer die schriftzügen noch drauf (vorne rot/weiß blau/weiß)... und blaulicht usw auch ab....

  9. #9
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    2.332
    moment
    ich kann mich an eine bmw k75 erinnern die bei ebay mit dem schriftzug

    schneller als die POLIZEI erlaubt unterwegs was

    und das ganze in grün weis
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  10. #10
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    Zitat Zitat von Newty
    Schwieriger sehe ich das schon mit Polizei, egal ob grüner oder blauer Look:
    Immerhin macht es den Anschein, man sei weisungsbefugt gegenüber dem Verkehrsteilnehmer, was viele Teilnehmer zumindest vorsichtig, wenn nicht sogar nervös macht.
    Bei den vielen Ex-POL-Wagen, die auf den Straßen rumgurken, scheinst du mit der Ansicht allein zu sein. Es werden, wie FiRe-1987 schon sagte, zwar Schriftfolien entfernt, allerdings entfernt das nicht wirklich die Schrift ;-)
    Mir sind alleine 2 VW-Bullys hier bekannt, die diesen EX-POL-Look haben. Wenn Verkehrsteilnehmer dadurch vorsichtiger werden sollten, find ich das durchaus OK. Dann schreib ich mir auch Polizei aufs Auto (sieht auf meinem roten flitzer vielleicht etwas blöde aus, aber bevor ich mir da in groß "Feuerwehr" draufschreibe, friert die Hölle zu).

  11. #11
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    807
    Legal gekauft und vom ehemaligen Besitzer, der sich bestens mit der Rechtslage auskennen sollte, nicht richtig zurückgebaut ist der eine Schuh. Mutwillig den Anschein eines Polizeifahrzeugs erwecken(auf den ersten Blick, siehe den Pozilei-DJ) und grüne, bzw. blaue Folie auf den richtigen Lack aufbringen, ist dann der andere Schuh, der noch gültig war, als ich gepostet hab :-)
    Insgesamt wirds nun aber wirklich offtopic. Unser Threadersteller hat
    a) schon ein rotes Fahrzeug
    b) Folien mit dem Schriftzug "Feuerwehr"
    somit können wir noch Stundenlang über gebrauchte Polizei-KFZ und deren Wahrnehmung im Straßenverkehr diskutieren - bringt uns hier nicht weiter :)

  12. #12
    Christian Gast
    Hallo,

    ich denke abschließend kann das nur ein Gericht klären und hier wird man von 5 Richtern 10 Meinungen bekommen.

    Amtsanmaßung wird es nicht sein denke ich. Sein Fahrzeug wird nicht den Anschein erwecken da es ein Feuerwehrauto ist. Aber das wird jeder anders sehen denke ich.

  13. #13
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    1.565
    Dabei ist die Lösung doch so einfach - es ist erlaubt!

    Bestes Beispiel ist ein Fahrzeug einer Betriebsfeuerwehr (nicht als Feuerwehr anerkannt) die werden ja auch privat betrieben.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  14. #14
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    294
    Ja und wie ist es wenn man die FW als Behörde der Komune sieht? der Aufkleber "Ordnungsamt" wäre mit Sicherheit verboten, warum dann nicht Feuerwehr auch???

  15. #15
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    1.102
    Also ich kann dem Thema beisteuern, dass das Fahrzeug nicht in RAL 3000 lackiert sein darf. Das ist nämlich der Feuerwehr vorbehalten.

    Musst also 2999 oder 3001 nehmen.


    Quelle: Unser Gerätewart

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