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Thema: Amtsanmaßung?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Matze81 Gast
    Hallo,

    mal ganz davon abgesehen, dass das keine Amtsanmaßung ist, wäre noch zu sagen, dass dieses "Logo" ja in keiner Weise irgendein "Amt" bezeichnet. Es handelt sich um das sogenannte "Feuerwehr-Signet", welches IIRC in den 1970ern entworfen wurde und dessen Rechte beim Versandhaus des deutschen Feuerwehrverbandes liegen (welches AFAIK dem DFV, also einem Verein, angegliedert ist). Rechteinhaber ist also eine privatrechliche Einrichtung, es handelt sich um kein Hoheitszeichen jegwelcher Art auch immer.
    Im Gegensatz z.B. zum Schriftzug "Polizei" auf grünen T-Shirts ist mir auch keine Rechtssprechung bekannt, die in solchen Aufklebern mit dem Schriftzug "Feuerwehr" irgendeine Verwechlungsgefahr erkennt.

  2. #2
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    250
    Zitat Zitat von Matze81

    Es handelt sich um das sogenannte "Feuerwehr-Signet", welches IIRC in den 1970ern entworfen wurde und dessen Rechte beim Versandhaus des deutschen Feuerwehrverbandes liegen (welches AFAIK dem DFV, also einem Verein, angegliedert ist).
    Vom zwei-köpfigen "Rurtal-Trio" gibt es übrigens eine passende Variation des Feuerwehr-Signets für Freiwillige Feuerwehren in Städten mit Berufsfeuerwehr:

    http://www.dorfbedarf.de/elemente/pr...rie=1112719465

    Passt bei uns gut zum vorletzten Dienstag (max 65 Liter Starkregen auf den Quadratmeter).

    C-Elf

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