Hallo.
Also, ich denke, da hat sich der Feuerwehrkamerad zu unrecht aufgeregt. Amtsanmaßung liegt vor, wenn Du widerrechtlich z. B. Einsatzkleidung oder Uniformen der Feuerwehr öffentlich trägst (Karneval sei mal ausgeschlossen). Bei so einem Aufkleber liegt keine Amtsanmaßung vor. Es sei denn, Du würdest damit irgendwelche Rechte durchsetzen wollen, die Du als "Zivilist" nicht hast, z. B. zu Einsatzstellen durchfahren etc. Aber so unvernünftig wirst Du wohl nicht sein :-)
Gruß