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Thema: Amtsanmaßung?

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  1. #1
    Registriert seit
    12.12.2001
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    Hallo.

    Also, ich denke, da hat sich der Feuerwehrkamerad zu unrecht aufgeregt. Amtsanmaßung liegt vor, wenn Du widerrechtlich z. B. Einsatzkleidung oder Uniformen der Feuerwehr öffentlich trägst (Karneval sei mal ausgeschlossen). Bei so einem Aufkleber liegt keine Amtsanmaßung vor. Es sei denn, Du würdest damit irgendwelche Rechte durchsetzen wollen, die Du als "Zivilist" nicht hast, z. B. zu Einsatzstellen durchfahren etc. Aber so unvernünftig wirst Du wohl nicht sein :-)

    Gruß

  2. #2
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    selbe rechtslage wie bei dem "gewerkschaft der polizei" aufkleber
    einfach alle ignorieren und sich an recht und gesetz halten
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

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