Ergebnis 1 bis 15 von 59

Thema: Amtsanmaßung?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    29.12.2002
    Beiträge
    267

    Re: Amtsanmaßung

    Hallo Haseonline!

    Ich glaube, da bist Du auf einen, sagen wir mal, übereifrigen Florianer getroffen.
    Das Logo mag zwar urheberrechtlich geschützt sein, aber solange ich den Sticker frei erwerben kann und mit meinem Handeln den Inhalt des Aufklebers nicht öffentlich ins Negative ziehe, kann ich den hinkleben, wo er mir gefällt. Zudem, und das scheint der gute Mann der Feuerwehr vielleicht nicht gewußt zu haben oder der dementsprechende Lehrgang fehlte noch, ein Aufkleber macht aus Deinem Privat-PKW noch lange kein Einsatzfahrzeug. So lange Du Dir nicht rechts und links groß "FEUERWEHR" aufs Auto klebst...
    Laß den Aufkleber da wo er ist. Sollte der besagte Mensch der Feuerwehr immer noch rechtliche Bedenken haben, so möge er Dir entweder a) ein rechtskräftiges Urteil oder b) einen entsprechenden Passus deutscher Rechtssprechung vorlegen, der besagt, das genau dieser Aufkleber nur von Mitgliedern der Feuerwehr verwendet werden darf.
    Sollte der betreffende Freuerwehrmann gerade mitlesen: Viel Spaß beim Suchen...
    Best 73 de DH6OAI Christian aus Sachsen-Anhalt.

  2. #2
    greyman Gast
    Zitat Zitat von DH6OAI
    , ein Aufkleber macht aus Deinem Privat-PKW noch lange kein Einsatzfahrzeug. So lange Du Dir nicht rechts und links groß "FEUERWEHR" aufs Auto klebst....
    Und selbst dann macht das noch nichts.

    Somit back to topic.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •