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Thema: Amtsanmaßung?

  1. #1
    Haseonline Gast

    Amtsanmaßung?

    Hallo,
    Die Situation ist folgende:
    Ich bin kein Mitglied in der Feuerwehr. Ich habe mir vor 2 Wochen dieses Feuerwehr Logo bestellt als Autoaufkleber (siehe Anhang). Jetzt habe ich das ganz dezent vorne links unten an der Windschutzscheibe geklebt. Darf ich das überhaupt?
    Heute hat mich ein Feuerwehr Mitglied darauf angesprochen. Der meinte: Ey wat soll das denn. Das ist Amtsanmaßung.
    Stimmt das?
    Ich habe doch überrhaupt nicht Feuerwehrtechnisch gehandelt oder mich als Feuerwehrmann ausgegeben. Ich habe lediglich das kleine Feuerwehr Logo auf der Windschutzscheibe. Und das wird doch wohl erlaubt sein oder? Kann man das nicht einfach nur als Werbung betrachten??
    Vielleicht wisst ihr da ja mehr von.
    Danke schonmal!
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  2. #2
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    Moin moin,

    erst einmal willkommen im Forum!
    Die erste Frage, die die meisten hier interessieren würde, ist, warum Du denn diesen Aufkleber überhaupt auf Dein Auto machst, wenn Du kein Mitglied der Feuerwehr bist. Im Grunde genommen ist es aber völlig egal.
    Solange Du nicht auf dem Aufkleber stehen hast: "Der Träger dieses Aufklebers ist Feuerwehrmann, und somit hat er zusätzliche Rechte!", kann von einer Amtsanmaßung keinesfalls die Rede sein. Vergleichbar ist dieser Aufkleber ja mit dem "Blutspende-Aufkleber". Daraus leitet sich ja auch nicht ab, dass derjenige gleich im Rettungsdienst arbeitet.
    Von Amtsanmaßung kann man erst sprechen, wenn man sich auf gewisse Rechte beruft, die mit einem Amt, dass man NICHT inne hat, verknüpft sind. Zum Beispiel: "Ich bin Polizist, zeigen Sie mal Ihren Ausweis."
    Allein das Aufbringen eines Aufklebers der Feuerwehr ist keine Amtsanmaßung.
    Eine ähnliche Diskussion wurde hier übrigens schon einmal geführt. Damals ging es um den grünen Stern der Polizei-Gewerkschaft.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    220
    Das ist ein Logo und kein Stadtwappen oder eine Amtsbezeichung...

    Kannst du ohne Probleme führen - so wie z.B. einen Aufkleber mit 112
    deswegen bist du ja nicht automatisch ein Telefonnummern Dieb ;)

  4. #4
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    60
    Hallo.

    Also, ich denke, da hat sich der Feuerwehrkamerad zu unrecht aufgeregt. Amtsanmaßung liegt vor, wenn Du widerrechtlich z. B. Einsatzkleidung oder Uniformen der Feuerwehr öffentlich trägst (Karneval sei mal ausgeschlossen). Bei so einem Aufkleber liegt keine Amtsanmaßung vor. Es sei denn, Du würdest damit irgendwelche Rechte durchsetzen wollen, die Du als "Zivilist" nicht hast, z. B. zu Einsatzstellen durchfahren etc. Aber so unvernünftig wirst Du wohl nicht sein :-)

    Gruß

  5. #5
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    selbe rechtslage wie bei dem "gewerkschaft der polizei" aufkleber
    einfach alle ignorieren und sich an recht und gesetz halten
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  6. #6
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    Re: Amtsanmaßung

    Hallo Haseonline!

    Ich glaube, da bist Du auf einen, sagen wir mal, übereifrigen Florianer getroffen.
    Das Logo mag zwar urheberrechtlich geschützt sein, aber solange ich den Sticker frei erwerben kann und mit meinem Handeln den Inhalt des Aufklebers nicht öffentlich ins Negative ziehe, kann ich den hinkleben, wo er mir gefällt. Zudem, und das scheint der gute Mann der Feuerwehr vielleicht nicht gewußt zu haben oder der dementsprechende Lehrgang fehlte noch, ein Aufkleber macht aus Deinem Privat-PKW noch lange kein Einsatzfahrzeug. So lange Du Dir nicht rechts und links groß "FEUERWEHR" aufs Auto klebst...
    Laß den Aufkleber da wo er ist. Sollte der besagte Mensch der Feuerwehr immer noch rechtliche Bedenken haben, so möge er Dir entweder a) ein rechtskräftiges Urteil oder b) einen entsprechenden Passus deutscher Rechtssprechung vorlegen, der besagt, das genau dieser Aufkleber nur von Mitgliedern der Feuerwehr verwendet werden darf.
    Sollte der betreffende Freuerwehrmann gerade mitlesen: Viel Spaß beim Suchen...
    Best 73 de DH6OAI Christian aus Sachsen-Anhalt.

  7. #7
    Haseonline Gast

    achso

    Ja danke für den herzlichen Empfang. Ich lese hier schon seit Jahren, doch heute hatte ich nunmal meinen ersten Grund, mich anzumelden.

    Also warum ist eigentlich ganz einfach. Ich find den Verein einfach geil. Ich beschäftige mich seit 2 Jahren mit der Funktechnik der Feuerwehr und finde es einfach faszinierend, wie das alles funktioniert usw. Und weil ich selber nicht in die Feuerwehr oder MHD eintreten kann, aufgrund von schwierigkeiten, wenn ich Blut sehe ;) , habe ich mir gedacht, klebste mal trotzdem diesen geielen Aufkleber an die Scheibe. Außerdem verdeckt der sehr schön während der fahrt meinen Zusatzlautsprecher für den Scanner ;)

    Übrigens danke für die sehr schnellen Antworten!!!!!!

    PS: Den Aufkleber auszunutzen kommt bei mir nicht in Frage. Was bringt das denn wenn ich damit zu einer Einsatzstelle fahren will. Spätestens wenn die sehen dass ich da ankomme, werden die mich wegschicken und das wird böse folgen haben. Denn die werden ja wohl auch ihre Mitglieder kennen. Nene ... das gibt's nicht.
    Geändert von Haseonline (02.06.2007 um 14:04 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Haseonline
    Und weil ich selber nicht in die Feuerwehr oder MHD eintreten kann, aufgrund von schwierigkeiten, wenn ich Blut sehe ;)
    Nur so nebenbei:

    MHD (oder andere RettD-HiOrgs) ok, da kann ichs noch verstehen ;)

    Aber ich kenn ettliche Leute die in ner Freiwilligen Feuerwehr sind und auch absolut kein Blut sehen können :)

    Also so langs nur daran liegt: Mitten drin statt nur dabei :D

    MfG Fabsi

    P.S.: Solange man sich nicht grade als Angriffstrupp bei nem schweren Verkehrsunfall nach vorne drängt, gibts auch viele Positionen wo man eben kein Blut sieht :) ELW oder FEZ ^^

  9. #9
    Registriert seit
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    2.841
    Zitat Zitat von Fabpicard
    Nur so nebenbei:

    MHD (oder andere RettD-HiOrgs) ok, da kann ichs noch verstehen ;)

    Aber ich kenn ettliche Leute die in ner Freiwilligen Feuerwehr sind und auch absolut kein Blut sehen können :)

    Also so langs nur daran liegt: Mitten drin statt nur dabei :D

    MfG Fabsi

    P.S.: Solange man sich nicht grade als Angriffstrupp bei nem schweren Verkehrsunfall nach vorne drängt, gibts auch viele Positionen wo man eben kein Blut sieht :) ELW oder FEZ ^^
    Naja aber darauf kannst du dich nicht verlassen... wirdst mal schnell abgezogen vom ELW und dann?

    Da würde ich ihm eher zu technischen Einheiten DRK oder THW mal senden.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  10. #10
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    Hier mal einige Auszüge aus den anzuwendenden Gesetzen:

    StGB:
    § 132 Amtsanmaßung

    Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

    (1) Wer unbefugt

    1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,

    2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,

    3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder

    4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

    (4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

    Also keine Sorge um deinen Aufkleber, außerdem ist es erst Amtsanmaßung wenn Du in Verbindung mit dem "Abzeichen" Dich als Amtsperson ausgibs und tätig wirst. Was dich alledings nicht daran hindern sollte einen brennenden Papierkorb zu löschen oder Deinen Feuerlöscher zu benutzen ;-)
    Gruß Carsten
    Geändert von Pille112 (02.06.2007 um 14:38 Uhr)
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

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  11. #11
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    Naja aber darauf kannst du dich nicht verlassen... wirdst mal schnell abgezogen vom ELW und dann?
    Na dann fällt man mal um ^^

    Ich seh da kein großes Problem drin...

    Wenns zu häftig wird, hab ich auch ein klitze kleines Problem damit...

    Dann wird halt mal eben kurz in den Straßengraben gerei**t und weiter gemacht ^^

    Ok, bisher wars noch nie soweit :D

    MfG Fabsi

  12. #12
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Na dann fällt man mal um ^^

    Ich seh da kein großes Problem drin...

    Wenns zu häftig wird, hab ich auch ein klitze kleines Problem damit...

    Dann wird halt mal eben kurz in den Straßengraben gerei**t und weiter gemacht ^^

    Ok, bisher wars noch nie soweit :D

    MfG Fabsi
    Genau so sehe ich das auch!!!
    Bei meiner ersten Leiche im Krankenhaus (habe Krankenpfleger gelernt) hat man alles zum Ende gebracht und sich abends einen auf die Lampe gegossen.
    Du wirst über kurz oder lang selbst eine Strategie für Dich finden, wie Du mit Blut- oder wenn Du dem Tod begegnest, damit fertig wirst. Versuche trotzdem, zur Feuerwehr oder zum MHD zu gehen; Du wirst es nicht bereuen.
    Best 73 de DH6OAI Christian aus Sachsen-Anhalt.

  13. #13
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    Zitat Zitat von DH6OAI
    Versuche trotzdem, zur Feuerwehr oder zum MHD zu gehen; Du wirst es nicht bereuen.
    Gewagte Aussage...

    Sicher ist es schön die Tätigkeiten von Fw, RD oder SanD auszuüben, aber ich kenne genügend Einrichtungen wo ich um's verrecken nicht hingehen würde.
    Das liegt aber nicht an der Organisation im allgemeinen sondern an den dort tätigen Spinnern, Profilneurotikern... ach mir fallen da noch so einige treffende Bezeichnungen ein.

    Aber grundsätzlich ist die Arbeit bei Hilfsdiensten schön, interessant, lehrreich und sinnvoll.

    Gruß Carsten
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  14. #14
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    Zitat Zitat von Haseonline
    Und weil ich selber nicht in die Feuerwehr oder MHD eintreten kann, aufgrund von schwierigkeiten, wenn ich Blut sehe ;)
    Wo ist da das Problem!? Es gibt genügend anderer Aufgaben die du übernehmen kannst!! Es wird dir keiner den Kopf abreißen weil du Blut nicht abkannst, musst es halt nur vorher sagen dann wird das auch voll und ganz akzeptiert. Ich (sowie alle Kameraden die ich kenne) haben zum beispiel auch lieber einen der von vornherein sagt "Ok das würde ich nicht schaffen ich bleib hinten" als jemanden der dann vorn abklappt.

    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    Naja aber darauf kannst du dich nicht verlassen... wirdst mal schnell abgezogen vom ELW und dann?
    Wenn er von vornherein sagt "Nein ich halt das nicht durch" wird ihn niemand dazu zwingen nach vorn zugehen!!

    Dennis
    Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

  15. #15
    Matze81 Gast
    Hallo,

    mal ganz davon abgesehen, dass das keine Amtsanmaßung ist, wäre noch zu sagen, dass dieses "Logo" ja in keiner Weise irgendein "Amt" bezeichnet. Es handelt sich um das sogenannte "Feuerwehr-Signet", welches IIRC in den 1970ern entworfen wurde und dessen Rechte beim Versandhaus des deutschen Feuerwehrverbandes liegen (welches AFAIK dem DFV, also einem Verein, angegliedert ist). Rechteinhaber ist also eine privatrechliche Einrichtung, es handelt sich um kein Hoheitszeichen jegwelcher Art auch immer.
    Im Gegensatz z.B. zum Schriftzug "Polizei" auf grünen T-Shirts ist mir auch keine Rechtssprechung bekannt, die in solchen Aufklebern mit dem Schriftzug "Feuerwehr" irgendeine Verwechlungsgefahr erkennt.

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