...in diesem Fall irrelevant, da es sich um ein festes Gebäude handelt und nicht um ein Fahrzeug - Du, oder besser gesagt Die, nehmen mit ihrem Gebäude ja nicht am öffentlichen Straßenverkehr teil ;-) siehe auch die Blaulichter am "Roten Hahn" von vielen Feuerwachen bzw. Fw-Gerätehäusern, den roten Ampeln an Betriebseinfahrten oder Warneinrichtungen an fernbedienbaren Toren.Zitat von akkonsaarland
Einzige Einschränkung: es darf den öffentlichen Straßenverkehr nicht behindern und/oder gefährden z.B. durch Blendwirkung.
Gruß Carsten