Bei uns ist die LST weisungsbefugt.
Rechtlich gesehen ist aber der Fahrer über den Einsatz von SoSi verantwortlich. Wenn er sich nicht an die Weisung der RLST hält, macht er sich höchstens disziplinarisch "strafbar".
Philipp
Bei uns ist die LST weisungsbefugt.
Rechtlich gesehen ist aber der Fahrer über den Einsatz von SoSi verantwortlich. Wenn er sich nicht an die Weisung der RLST hält, macht er sich höchstens disziplinarisch "strafbar".
Philipp
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)