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Thema: Anspruchnahme Sonderrechte ohne Leitstellenanweisung

  1. #1
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    Anspruchnahme Sonderrechte ohne Leitstellenanweisung

    Moin moin,

    folgende Situation: Ihr werdet auf dem RTW zu einem Patienten auf der Strasse alarmiert. Die Anfahrt erfolgt auf Anweisung der Leitstelle ohne Sonderrechte.
    Die Strasse ist eine längere Strasse, die sich durch ein komplettes Wohngebiet zieht. Sie ist immer mal wieder durch eine Einbahnstrassenregelung unterbrochen.
    Ihr fahrt also der Strasse entlang und seht den Patienten auch schon in einiger Entfernung auf der Strasse liegen. Um allerdings auf dem schnellsten Weg zu ihm zu gelangen, müsstet Ihr die letzten 20, 25 Meter gegen die vorgegebene Fahrtrichtung fahren.
    Wie verhaltet Ihr Euch, und wie rechtfertigt Ihr Euer Verhalten?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Tja wenn die Leitstelle sagt das es nicht dringend ist, fahre ich ohne Sosi und fahre korrekt in die Zielstraße rein. Seh ich jetzt aus 20m Entfernung ne Blutlache neben der Person liegen, fahr ich mit SoSi auf dem kürzesten Weg in die Straße rein. Ist immer davon abhänig was man sieht und was gemeldet wurde. Wenn die Leistelle jetzt nen verstauchten Knöchel gemeldet hat, ist es logisch das die Person auf der Straße liegt und ich kann in Ruhe vernünftig in die Strasse fahren.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  3. #3
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    ich passe es der gegebenheit an
    ist es ein wohngebiet oder mitten in der nacht fahre ich ohne sosi an
    ist es eine belebte strasse mache ich sonderrechte an

    rechtfertigung? es ist halt so
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  4. #4
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    Sofern die Straße wirklich ruhig ist und breit genug, dass es relativ ungefährlich ist, fahr ich die 20 Meter gegen die Einbahnstraße. Macht dann echt irgendwie ein blödes Bild, wenn der Patient einen schon sieht und man erst nochmal um den Block fährt.

    Wenn jemand muckt, für mich hat die Situation von weitem einfach so ausgesehen, als sei der Patient akut gesundheitsgefährdet, dass gegenteil wird mir wohl keiner beweisen können.

  5. #5
    Mauri Gast
    Ich würde gegen die Fahrtrichtung einfahren, natürlich mit SoSi.
    Rechtfertigen würde ich das ganze damit, dass der Fahrer über den Einsatz von SoSi entscheidet und nicht wie irrtümlicherweise oft behauptet wird die Leitstelle.

    So hab's ich zumindest gelernt!

  6. #6
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    Beachtet werden muss, dass es in den utnerschiedlichen Ländern, z.T. in den verschiedenen Labndkreisen, unterschiedlich sein kann, ob die Leitstelle weisungsberechtigt ist (Stichwort Trägerschaft usw.).

  7. #7
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    Bei uns ist die LST weisungsbefugt.

    Rechtlich gesehen ist aber der Fahrer über den Einsatz von SoSi verantwortlich. Wenn er sich nicht an die Weisung der RLST hält, macht er sich höchstens disziplinarisch "strafbar".

    Philipp

  8. #8
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    Servus!

    Wenn es die Situation erfordert: Da Blitz schon läuft würde ich Donner dazuschalten, die LSt über die Anwendung desselbigen informieren und gut.

    Gruß
    Alex
    Geändert von Quietschphone (11.05.2007 um 14:58 Uhr)
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  9. #9
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    Hallo,
    zuletzt hat immer noch der Fahrer die Verantwortung über sein Fahrzeug und damit über die Nutzung des Sonderrechts, da auch dieser für evtl. auftretende Unfälle gerade stehen muss.

    Die Weisungsbefugnis der Leitstelle hat im Bezug auf die Alarmfahrt im Grunde nichts zu tun.
    Sie kann einen Vorschlag geben, am Ende entscheidet trotzdem die Besatzung.

  10. #10
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    kommt drauf an, wenn es ein Wohngebiet ist und die Einbahnstraße in erster Linie als Verkehrsberuhigung würde ich, nur um Zeit zu sparen, vorsichtig
    gegen die Fahrtrichtung fahren. Vor allem wenn ich das Anwesen schon sehe und der andere Weg deutlich weiter ist .
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  11. #11
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    Nunja wer das genau entscheited steht afaik nirgends.

    Es geht halt darum das Menschenleben in Gefahr sein muss..
    Da die LSt. i.d.R. die Notrufe annimmt, vertraue ich dieser und verhalte mich demensprechend erst nach Alarmschreiben.

    Wenn ich nun aber so dicht an der Einsatzstelle bin das ich mehr weiss als die LSt. und mir selber ein ( ggf. vollkommen anderes ) Bild mache isset mein Bier.

    Aber Fakt ist das ich den RTW fahre, ich drück auf den Knopf für die SoSi und ich bau im Schlimmsten Fall den Unfall und keiner ausser LSt.

    Und solange nichts passiert und ich nicht gerade fahre wie ein Superidiot wirds keinen großartig interessieren.

  12. #12
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    Hey Leute!

    Wenn es lediglich 25m entgegen der Richtung in einer Einbahnstraße sind, dann würde ich da einfach so durchfahren, wenn ich den Patienten eh schon sehen kann. Ich habe auch Sonderrechte ohne blaues Blinklicht und Sondersignal.

    Ansonsten gilt die Leitstelle bei uns IMMER für Weisungsbefugt auf der ANFAHRT zum Einsatzort.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  13. #13
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    Sind wir im Rettungsdienst oder nicht???

    Hey Mr. Blaulicht!
    Die Situation mit den Problem kenne ich nur zu gut!!!
    In meinen Anerkennungspraktikum zum RA bin ich in einen Landkreis Rettung gefahren wo zu bestimmten Notfällen die Anfahrt ohne Sonder- und Wegerecht angeordnet wurde. So zum Beispiel: "Kreislaufdysregulation - Anfahrt Ohne!" <<-- Standart!!! Ich frage mich wie die Disponenten soetwas verantworten können und dann kommt man an und darf sich anhören "Och das hat ja lange gedauert..." (bei manchmal mehr als 15min Fahrtzeit!!!!). Das mit deinen Beispiel würde ich als Rechtfertigender Notstand deklarieren, denn das Opfer bzw. die Helfer die dabei sind werden sich ja auch denken "Was'n das für Hoschi???", also Leuchten (und Hupe) an und durch! Wir sind hier ja schließlich im Rettungsdienst und wollen Menschen helfen, da könnten die genauso gut nen KTW hinschicken!!! Die Situation gab es auch mal! VKU: RTW fährt auf Anweisung ohne und KTW mit Signal!!! :D :D :D es gibt halt manchmal Nasen!!!!
    Naja, aber letztendlich sind sie uns ja weisungsbefugt! :( :( :(

  14. #14
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    Zitat Zitat von feuerwehrmann84
    ...Das mit deinen Beispiel würde ich als Rechtfertigender Notstand deklarieren, ...
    Warum rechtfertigender Notstand? Du weißt schon was das ist und wie es angewendet wird? (Rechtfertigender Notstand ist NICHT, wenn man in der Not steht und sich dabei rechtfertigt *g* :-) )

    Du brauchst keinen rechtf. Notstand. Zu was auch? Du kannst es doch über 35 (5a) StVO begründen. Wie in dem Fall erachte ich die höchste Eile (für Def und Fallbezug hab ich jetzt keinen Bock) als gegeben. Und die Gefahr schwerer Gesundheitlicher Schäden sollten von qualifizierten Rettungsdienstmitarbeiten auch begründet werden können.
    Auch wenn die Leitstelle über die grundsätzliche Anwendung von Sondersignal entscheidet, bleibt es dennoch dem Fahrer überlassen, wie z.B. hier im vorliegenden Fall in Einzelfällen SoRe nach 35 StVO in Anspruch zu nehmen, sprich entgegen der Einbahnstraße zu fahren wenn ich den Patienten schon liegen seh.

    Gruß...
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  15. #15
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    Hallo !

    Wobei sich mir die Frage stellt, ist das Einschalten von Blaulicht und Einsatzhorn wegen den 20m Fahrweg grundsätzlich erforderlich, wo bleibt der Zeitgewinn? Wenn die Einsatzstelle ohnehin zu sehen ist, ist das Verwenden von Einsatzsignalen grundsätzlich in Frage zustellen!!
    Sollte ich nicht weiterfahren können ( warum eigentlich kann man in dem beschriebenen Fall dies nicht ), warum gehe ich dann die 20m nicht zu Fuß !?

    Ansonsten kann der Rettungsdienst bei der Abwendung von schweren gesundheitlichen Schäden Sonderrechte ( nicht Blaulicht und Einsatzhorn ) nach §35 StVO wahrnehmen und auch entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren.


    MfG
    I believe on Digitalfunk

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