Ich bin der Meinung (so wie in einigen Bereichen erfolgreich praktiziert) daß die Freigabe von Kennleuchten gelockert werden sollte, wenn es sich um die Absicherung einer (als ersteintreffende Fach-Kraft) Einsatzstelle handelt!

Aber ich verweise auch auf den Artikel in der Rettungsdienst 09/02! FW- Angehörige haben auf der Anfahrt zum Gerätehaus Sonderrechte.
Das selbe gilt für Fahrzeuges des Rettungsdienstes

Aber immer schön auf den §1 der STVO achten!!

Übrigens:
1. Rechnet doch mal aus, wieviel Zeit Ihr spart, wenn ihr die (laut STVO) zulässige Höchstgeschwindigkeit um 5%, 10%, 15% und 20% überschreitet!
2. Was bringt Euch die oben errechnete Zeitersparnis im Verhältnis zum höheren Risiko?

Ich denke nach diesen Überlegungen sollte jeder einmal kritisch fragen, ob er überhaupt schneller fahren muß...