Zitat Zitat von Iglheaz Beitrag anzeigen
Währe ich jetzt Verwaltungsangestellter, dann würde aber ebendiese Situation (Kurze Ausrückzeit) auf 3 Wehren zutreffen.
Was hat sich der Gesetzgeber also bei dieser Begrenzung gedacht? Normalerweise sollte er doch Froh über jeden sein, der bei einem Einsatz auch kommt.
In der Situation mit den 3 Wehren befinde ich mich.
Dorffeuerwehr (sehr schlecht ausgerüstet und fast garnicht gefordert), Stützpunktfeuerwehr und Stützpunktfeuerwehr in der Stadt in der ich arbeite.
Ich gehe auch bei ALLEN 3 Wehren regelmäßig auf Übungen und Einsatzüberschneidungen sind sehr selten.