stimmt,
ich hätte halt vorher fertig lesen sollen.. ;-)
Naja, es wird bestimmt Gemeinden geben, dieherbeiführen können.Zitat von www.bayern.de
wenn du verstehst was ich meine.
stimmt,
ich hätte halt vorher fertig lesen sollen.. ;-)
Naja, es wird bestimmt Gemeinden geben, dieherbeiführen können.Zitat von www.bayern.de
wenn du verstehst was ich meine.
MfG
Daniel
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ööhhhhm,.....
Wobei ich denke das alleine die Zweckverbände viel leisten können
Stichworte
Sammelbeschaffung
Vorhalt von Ersatzfahrzeugen
Harmonisierung von Atemschutz und Funktechnik
Schade das wir so was dolles nicht haben
wir werden nur zu Gunsten der HIORGS bestohlen
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
mmmmhhh welch schöne Sachen,Zitat von hanibal
an sowas kannst ja jetzt bei uns gar nicht denken!!!!
Da wurschtelt in der Hinsicht jeder für sich selbst,.....traurig aber war.
Bei uns zumindest.
gn8
MfG
Daniel
__________________________________________________ __________________________________________Spiele
ööhhhhm,.....
Also, habe mir den Artikel mal durchgelesen.
Bin zu dem Schluss gekommen das es da bei uns (NRW) schon viel von umgesetzt hat. Es gibt z.B. schon die Mitgliedschaft in zwei Wehren. Festgelegte Hilfsfristen gibt es auch schon. Überörtliche Fahrzeugbeschffungen sind auch schon gelaufen.
Zu dem Rest kann ich nicht so viel sagen, deswegen lass ich es.
Das mit der Doppelmitgliedschaft finde ich sehr sinnvoll, da es allerorts Probleme mit der Tagesalarmstärke gibt.
Gruß
Reissdorf
Zitat von Reissdorf
Die Hilfsfrist steht in Bayern in der Vollzugsordnung.
Und das mit der überörtlichen Fahrzeugbeschaffung etc wird in Bayern auch schon gehandhabt steht auch schon im FwG.
Nur das eben mit der Doppelmitgliedschaft nicht.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Wird auch schon seit längeren gemacht. Ich bin selbst in 2 Feuerwehren tätig.
Was mich Stört: Warum wird hier so Expliziet auf 2 Feuerwehren bestanden? Ich bin jetzt in einer kleinen Dorffeuerwehr, und in der dazugehörigen Stützpunktfeuerwehr.Art. 6
(2) Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 63. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden. Feuerwehrdienst kann in bis zu zwei Feuerwehren geleistet werden.
Jetzt hab ich vor in absehbarer Zeit umzuziehen (Ans andere Ende von Bayern). Dementsprechend müsste ich ja in einer FF austreten, um dort eintreten zu dürfen. Mit der Rechtlichen Grauzone, wie es bisher war, währe dies aus so ohne Probleme möglich gewesen.
Hier übrigens mal ein Link auf das Neue: http://www.lfv-bayern.de/cms/service...wehrgesetz.pdf
Rechtschreibfehler sind gewollt, und dienen der Allgemeinen Belustigung
Weil das ganze - zumindest sehe ich das so - nur für den Fall geilt, dass man sowohl an seinem Wohnort als auch am Ort seiner Arbeitstelle bei der Feuerwehr ist. In diesem Fall kann es nämlich nicht zu einer Überscheidung und damit zum Interessenkonflikt kommen.
In Deinem Fall ist das - glaube ich - allerdings gar nicht der Fall. Wenn Du umziehst, musst Du auf jeden Fall aus Deiner bisherigen Feuerwehr austreten, es sei denn, Dein Arbeitsplatz befindet sich noch dort.
Gruß, Mr. Blaulicht
Da du ja wie du schreibst ans andere Ende von Bayern umziehst, ist es doch fraglich wie oft du noch an deinem jetztigen Wohnort sein wirst. Da stellt sich mir die Frage ob das noch so zweckmäßig ist. So könnte ja dann jemand der schon mal des öfteren umzieht in x Feuerwehren sein, weil es ja sein könnte das er auch noch mal an seinem alten Wohnort ist.
Wenn du jetzt sagst, ja an meinem jetztigen Wohnort, werde ich aber auch in Zukunft oft sein, weil......, dann würde es ja durchaus Sinn machen. Aber sonst denke ich ist das nicht sinnvoll.
Gruß
Reissdorf
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