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Thema: Neues Feuerwehrgesetz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Soweit hast du schon recht. Aber mal angenommen, ich Würde jetzt zu den 2 Wehren, in denen ich schon bin noch in die an meinem Arbeitsplatz eintreten wollen. (Aus Arbeitstechnischen Gründen nicht möglich) Meine "beiden Heimatwehren" überschneiden sich so gut wie nie (1. Wehr ca 250 Einsätzt / Jahr, 2. Wehr ca 3 Einsätze/Jahr), und wenn doch, dan haben eben die Glück, bei denen ich näher dran bin. Und dies ist ja genau der Gedanke der zu diesem Gesetzesteil geführt hat.

    Währe ich jetzt Verwaltungsangestellter, dann würde aber ebendiese Situation (Kurze Ausrückzeit) auf 3 Wehren zutreffen.
    Was hat sich der Gesetzgeber also bei dieser Begrenzung gedacht? Normalerweise sollte er doch Froh über jeden sein, der bei einem Einsatz auch kommt.
    Rechtschreibfehler sind gewollt, und dienen der Allgemeinen Belustigung

  2. #2
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    Hallo

    @Iglheaz
    ich finde die Begrenzung auf zwei Wehren hat schon einen Sinn.

    Du argumentierst hier mit der kurzen ausrueckzei wenn du in drei Wehren bist und du dann immer zu der faehrst die naeher ist. Von dem Standpunkt aus hast du recht, aber aktive Mitgliedschaft in 3 Feuerwehren heisst auch dass du bei allen 3en regelmaessig zur uebung gehen musst/sollst weil eine Einsatzkraft die nicht gut mit der vorhandenen Ausruestung vertraut ist ist IMHO auch nicht viel sinnvoller als jemand der gar nicht da ist.

    @TOPIC: Ich finde das neue Gesetz nicht schlecht vor allem weil es doch in vielen Teilen nur umsetzt was eh schon laenger praktiziert wird.
    Ich finde auch den Bestandsschutz nicht direkt schlecht, weil wenn Wehren gezwungenermassen zusammengelegt werden geht das selten ohne Reibungen oder gar Mitgliederverlust...
    Wenn eine Gemeinde meint zwei Wehren sind zu viel dann muss sie es auf geschicktem Wege so weit bringen dass die beiden Wehren freiwillig Fusionieren.
    Auch wenn es aus Finanzieller sicht oder sicht der Effizienz sicher oft sinnvoll sein mag Wehren einfach zusammenzulegen das streite ich gar nicht ab aber Zwang ist dabei das falsche Mittel, und ich denke die wenigsten Freiwilligen Feuerwehren koennen es sich in der heutigen Zeit wirklich leisten das Risiko einzugehen aktive Mitglieder zu verlieren.

    Gruesse Matthias
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  3. #3
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    Zitat Zitat von Iglheaz Beitrag anzeigen
    Währe ich jetzt Verwaltungsangestellter, dann würde aber ebendiese Situation (Kurze Ausrückzeit) auf 3 Wehren zutreffen.
    Was hat sich der Gesetzgeber also bei dieser Begrenzung gedacht? Normalerweise sollte er doch Froh über jeden sein, der bei einem Einsatz auch kommt.
    In der Situation mit den 3 Wehren befinde ich mich.
    Dorffeuerwehr (sehr schlecht ausgerüstet und fast garnicht gefordert), Stützpunktfeuerwehr und Stützpunktfeuerwehr in der Stadt in der ich arbeite.
    Ich gehe auch bei ALLEN 3 Wehren regelmäßig auf Übungen und Einsatzüberschneidungen sind sehr selten.

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