Soweit hast du schon recht. Aber mal angenommen, ich Würde jetzt zu den 2 Wehren, in denen ich schon bin noch in die an meinem Arbeitsplatz eintreten wollen. (Aus Arbeitstechnischen Gründen nicht möglich) Meine "beiden Heimatwehren" überschneiden sich so gut wie nie (1. Wehr ca 250 Einsätzt / Jahr, 2. Wehr ca 3 Einsätze/Jahr), und wenn doch, dan haben eben die Glück, bei denen ich näher dran bin. Und dies ist ja genau der Gedanke der zu diesem Gesetzesteil geführt hat.

Währe ich jetzt Verwaltungsangestellter, dann würde aber ebendiese Situation (Kurze Ausrückzeit) auf 3 Wehren zutreffen.
Was hat sich der Gesetzgeber also bei dieser Begrenzung gedacht? Normalerweise sollte er doch Froh über jeden sein, der bei einem Einsatz auch kommt.