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Thema: Neues Feuerwehrgesetz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Du verstehst mich falsch

    Schlecht ist das man nicht einfach 3 Wehren zusammenlegen kann um die Effiziens zu steigern
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    stimmt,

    ich hätte halt vorher fertig lesen sollen.. ;-)

    Naja, es wird bestimmt Gemeinden geben, die
    Zitat Zitat von www.bayern.de
    "Zusammenschlüssen von Ortsfeuerwehren auf freiwilliger Basis"
    herbeiführen können.

    wenn du verstehst was ich meine.
    MfG
    Daniel
    __________________________________________________ __________________________________________

    ööhhhhm,.....
    Spiele

  3. #3
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    Wobei ich denke das alleine die Zweckverbände viel leisten können

    Stichworte

    Sammelbeschaffung
    Vorhalt von Ersatzfahrzeugen
    Harmonisierung von Atemschutz und Funktechnik

    Schade das wir so was dolles nicht haben
    wir werden nur zu Gunsten der HIORGS bestohlen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    Zitat Zitat von hanibal
    Sammelbeschaffung
    Vorhalt von Ersatzfahrzeugen
    Harmonisierung von Atemschutz und Funktechnik
    mmmmhhh welch schöne Sachen,

    an sowas kannst ja jetzt bei uns gar nicht denken!!!!

    Da wurschtelt in der Hinsicht jeder für sich selbst,.....traurig aber war.
    Bei uns zumindest.

    gn8
    MfG
    Daniel
    __________________________________________________ __________________________________________

    ööhhhhm,.....
    Spiele

  5. #5
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    Also, habe mir den Artikel mal durchgelesen.
    Bin zu dem Schluss gekommen das es da bei uns (NRW) schon viel von umgesetzt hat. Es gibt z.B. schon die Mitgliedschaft in zwei Wehren. Festgelegte Hilfsfristen gibt es auch schon. Überörtliche Fahrzeugbeschffungen sind auch schon gelaufen.

    Zu dem Rest kann ich nicht so viel sagen, deswegen lass ich es.

    Das mit der Doppelmitgliedschaft finde ich sehr sinnvoll, da es allerorts Probleme mit der Tagesalarmstärke gibt.

    Gruß
    Reissdorf

  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Reissdorf
    Also, habe mir den Artikel mal durchgelesen.
    Bin zu dem Schluss gekommen das es da bei uns (NRW) schon viel von umgesetzt hat. Es gibt z.B. schon die Mitgliedschaft in zwei Wehren. Festgelegte Hilfsfristen gibt es auch schon. Überörtliche Fahrzeugbeschffungen sind auch schon gelaufen.

    Zu dem Rest kann ich nicht so viel sagen, deswegen lass ich es.

    Das mit der Doppelmitgliedschaft finde ich sehr sinnvoll, da es allerorts Probleme mit der Tagesalarmstärke gibt.

    Gruß
    Reissdorf

    Die Hilfsfrist steht in Bayern in der Vollzugsordnung.
    Und das mit der überörtlichen Fahrzeugbeschaffung etc wird in Bayern auch schon gehandhabt steht auch schon im FwG.
    Nur das eben mit der Doppelmitgliedschaft nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Nur das eben mit der Doppelmitgliedschaft nicht.
    Wird auch schon seit längeren gemacht. Ich bin selbst in 2 Feuerwehren tätig.

    Art. 6
    (2) Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 63. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden. Feuerwehrdienst kann in bis zu zwei Feuerwehren geleistet werden.
    Was mich Stört: Warum wird hier so Expliziet auf 2 Feuerwehren bestanden? Ich bin jetzt in einer kleinen Dorffeuerwehr, und in der dazugehörigen Stützpunktfeuerwehr.
    Jetzt hab ich vor in absehbarer Zeit umzuziehen (Ans andere Ende von Bayern). Dementsprechend müsste ich ja in einer FF austreten, um dort eintreten zu dürfen. Mit der Rechtlichen Grauzone, wie es bisher war, währe dies aus so ohne Probleme möglich gewesen.

    Hier übrigens mal ein Link auf das Neue: http://www.lfv-bayern.de/cms/service...wehrgesetz.pdf
    Rechtschreibfehler sind gewollt, und dienen der Allgemeinen Belustigung

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