Zitat von Reissdorf
Die Hilfsfrist steht in Bayern in der Vollzugsordnung.
Und das mit der überörtlichen Fahrzeugbeschaffung etc wird in Bayern auch schon gehandhabt steht auch schon im FwG.
Nur das eben mit der Doppelmitgliedschaft nicht.
Zitat von Reissdorf
Die Hilfsfrist steht in Bayern in der Vollzugsordnung.
Und das mit der überörtlichen Fahrzeugbeschaffung etc wird in Bayern auch schon gehandhabt steht auch schon im FwG.
Nur das eben mit der Doppelmitgliedschaft nicht.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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