
Zitat von
Alex22
Nur das eben mit der Doppelmitgliedschaft nicht.
Wird auch schon seit längeren gemacht. Ich bin selbst in 2 Feuerwehren tätig.
Art. 6
(2) Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 63. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden. Feuerwehrdienst kann in bis zu zwei Feuerwehren geleistet werden.
Was mich Stört: Warum wird hier so Expliziet auf 2 Feuerwehren bestanden? Ich bin jetzt in einer kleinen Dorffeuerwehr, und in der dazugehörigen Stützpunktfeuerwehr.
Jetzt hab ich vor in absehbarer Zeit umzuziehen (Ans andere Ende von Bayern). Dementsprechend müsste ich ja in einer FF austreten, um dort eintreten zu dürfen. Mit der Rechtlichen Grauzone, wie es bisher war, währe dies aus so ohne Probleme möglich gewesen.
Hier übrigens mal ein Link auf das Neue: http://www.lfv-bayern.de/cms/service...wehrgesetz.pdf
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