Ergebnis 1 bis 15 von 21

Thema: Ersatz von Material bei Erste-Hilfe-Leistung

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Florian 31-15 Gast
    Zum Thema Feuerlöscher..
    (das interessiert mich nun mal richtig), als am 01.01.07 gegen neun Uhr mein Melder ging als ich gerade ins Land der Träume entgleiten wollte, wurde ein Kontainerbrand ca750m von unserer Wohnung gerufen, ich bin mit meinem Vater (auch FW direkt hin und nich erst zur 7km entfernten Wache (Klamotten hab ich mir schicken lassen -Anruf an die Leitstelle) nun haben wir bei einem ersten Löschangriff mit einem 1kg Löscher aus unserem eigen Bestand leider keinen nennenswerten Erfolg verzeichnen können aber das Pulver ist nunmal futsch (der Kontainer zwar auch aber egal), der von einem vorbeikommenden Fahrer requirierte auch (der wollte seinen asbach erst wieder haben, ich habe ihm aber geraten sich lieber einen neuen zu beschaffen da kamen nichmal 500gr raus). An wen müsste man sich für die Kostenerstattung der wiederbefüllung wenden? Gemeinde, Versicherung des Kontainerbetreibers oder des Kontainerbenutzers?

  2. #2
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    containerbrand und pulverlöscher

    die sinnlosigkeit dieses unternehmen hätte dir bewust sein sollen.
    warum hast du das ding net brennen lassen?

    ich denke die rechnung geht an den verursacher!

  3. #3
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von akkonsaarland
    die sinnlosigkeit dieses unternehmen hätte dir bewust sein sollen.
    warum hast du das ding net brennen lassen?
    Dem muss ich mal zustimmen...

    Das man bei gemeldet "Buschfeuer" mal eben anhält und am Straßenrand das ganze mit großem Fuss austreten kann ist ja manchmal echt sinnvoll *g*

    Aber einen Container??

    Da hättest besser einen 25kg Schaumlöscher genommen (aber wer hat sowas schon?)

    MfG Fabsi

  4. #4
    Florian 31-15 Gast
    Abgesehen, davon, dass wir die Ausbreitung des Feuers ins Gebälk des überstehenden Daches verlangsamen konnten, war uns die Wirkungslosigkeit des Einsatzes von Pulver danach auch aufgegangen.

  5. #5
    Registriert seit
    03.07.2005
    Beiträge
    264
    Habe einfach mal bei der GUVV nachgefragt. Haben ausführlich und freundlich geantwortet. Zuständig ist wohl (zumindest in Bayern) die Landesunfallkasse, aber die hängen ja eh irgendie zam.

    Der Herr hat dabei auf folgenden Gesetzestext verweisen:

    SGB VII § 13 Sachschäden bei Hilfeleistungen

    Den nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe a, Nr. 12 und Nr. 13 Buchstabe a und c Versicherten sind auf Antrag Schäden, die infolge einer der dort genannten Tätigkeiten an in ihrem Besitz befindlichen Sachen entstanden sind, sowie die Aufwendungen zu ersetzen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten durften. Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 steht ein Ersatz von Sachschäden nur dann zu, wenn der Einsatz der infolge der versicherten Tätigkeit beschädigten Sache im Interesse des Hilfsunternehmens erfolgte, für das die Tätigkeit erbracht wurde. (...)
    Außerdem wurde mir nochmal explizit bestätigt, dass solche Dinge wie Privatkleidung, Feuerlöscher oder z.B. auch ein Einmalbeatmungsbeutel genau zu den unter dem Paragraphen fallenden zu ersetzenden Sachen zählen.

    Grüße

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •