containerbrand und pulverlöscher
die sinnlosigkeit dieses unternehmen hätte dir bewust sein sollen.
warum hast du das ding net brennen lassen?
ich denke die rechnung geht an den verursacher!
containerbrand und pulverlöscher
die sinnlosigkeit dieses unternehmen hätte dir bewust sein sollen.
warum hast du das ding net brennen lassen?
ich denke die rechnung geht an den verursacher!
Dem muss ich mal zustimmen...Zitat von akkonsaarland
Das man bei gemeldet "Buschfeuer" mal eben anhält und am Straßenrand das ganze mit großem Fuss austreten kann ist ja manchmal echt sinnvoll *g*
Aber einen Container??
Da hättest besser einen 25kg Schaumlöscher genommen (aber wer hat sowas schon?)
MfG Fabsi
Abgesehen, davon, dass wir die Ausbreitung des Feuers ins Gebälk des überstehenden Daches verlangsamen konnten, war uns die Wirkungslosigkeit des Einsatzes von Pulver danach auch aufgegangen.
Habe einfach mal bei der GUVV nachgefragt. Haben ausführlich und freundlich geantwortet. Zuständig ist wohl (zumindest in Bayern) die Landesunfallkasse, aber die hängen ja eh irgendie zam.
Der Herr hat dabei auf folgenden Gesetzestext verweisen:
Außerdem wurde mir nochmal explizit bestätigt, dass solche Dinge wie Privatkleidung, Feuerlöscher oder z.B. auch ein Einmalbeatmungsbeutel genau zu den unter dem Paragraphen fallenden zu ersetzenden Sachen zählen.SGB VII § 13 Sachschäden bei Hilfeleistungen
Den nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe a, Nr. 12 und Nr. 13 Buchstabe a und c Versicherten sind auf Antrag Schäden, die infolge einer der dort genannten Tätigkeiten an in ihrem Besitz befindlichen Sachen entstanden sind, sowie die Aufwendungen zu ersetzen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten durften. Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 steht ein Ersatz von Sachschäden nur dann zu, wenn der Einsatz der infolge der versicherten Tätigkeit beschädigten Sache im Interesse des Hilfsunternehmens erfolgte, für das die Tätigkeit erbracht wurde. (...)
Grüße
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