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Thema: Ersatz von Material bei Erste-Hilfe-Leistung

  1. #1
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    Ersatz von Material bei Erste-Hilfe-Leistung

    Hallo!

    Ich hätte mal ne Frage:

    Angenommen ich müsste z.B. einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leisten, werden mir die Kosten für mein verwendetes Material und evtl. verdreckte/beschädigte Kleidung ersetzt und wenn ja von wem (Krankenversicherung, KFZ-Haftplicht)?


    Danke und Grüße

    loxi

  2. #2
    tailhook Gast
    Hallo,

    also ich frag die eintreffende RTW-Besatzung immer. Die ersetzen mir in der Regel immer alles. Das geht am unkompliziertesten und ob jetzt die das Material verbrauchen, oder ich es "vorstrecke", dürfte eigentlich keinen interessieren...

    Was die Kleidung anbetrifft, denke ich ist die Versicherung des Unfallopfers zuständig. Aber ob Du das bekommst und wie, keine Ahnung...

  3. #3
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    Zitat Zitat von tailhook
    Hallo,

    also ich frag die eintreffende RTW-Besatzung immer. Die ersetzen mir in der Regel immer alles. Das geht am unkompliziertesten und ob jetzt die das Material verbrauchen, oder ich es "vorstrecke", dürfte eigentlich keinen interessieren...

    Was die Kleidung anbetrifft, denke ich ist die Versicherung des Unfallopfers zuständig. Aber ob Du das bekommst und wie, keine Ahnung...
    Ja wenn es gleich der Vor- Ort anwesenden Polizei gemeldet wird, bekommt man es ohne Probleme ersetzt.Nur einfach eine Meldung bei der Polizei machen, und es dann der eigenen Versicherung übergeben diese holt sich dann das Geld wieder von der Versicherung des Unfallopfers, ich persönlich hätte aber dabei ein schlechtes Gewissen wenn es sich nicht grade um äusserst Wertvolle Sachen handelt dass ich mich wegen einer Hosenreinigung an die Versicherung des Unfallopfers wende, es sei denn es geht um Sachen wie Handy,Brillen oder so.

    Das Verbandsmaterial wird auch ohne Probleme normalerweise an Ort und Stelle von der RTW Besatzung ersetzt sollte es nicht möglich sein, kann man ja auch schnell bei der entsprechenden Dienststelle vorbeifahren, mit Anagbe von Ort und Zeit wo der Unfall war sonst könnte ja jeder kommen ;)

  4. #4
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    Moin moin,

    in aller Regel wird das verbrauchte Material von der RTW-Besatzung ersetzt. Anders kenn ich das auch nicht.

    Ich glaube aber mal gehört zu haben, dass für die Erste Hilfe nicht die Versicherung des Unfallopfers zuständig ist. Welche sollte das den sein? Die Haftpflicht (und wenn ja, welche: private oder KFZ-Haftpflicht, wenn es sich um einen Autounfall handelt). Oder die Krankenversicherung?

    Ich meine, dass in so einem Fall die öffentlichen Gemeinde-Versicherungen zuständig sind.
    Die zhalne nämlich auch, wenn sich der Ersthelfer fahrlässig (Cave: nicht grob fahrlässig!) verhält, oder er selbst bei der Hilfeleistung verletzt oder anderweitig geschädigt wird.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Zitat Zitat von sound_driver_32
    Nur einfach eine Meldung bei der Polizei machen, und es dann der eigenen Versicherung übergeben diese holt sich dann das Geld wieder von der Versicherung des Unfallopfers, ich persönlich hätte aber dabei ein schlechtes Gewissen wenn es sich nicht grade um äusserst Wertvolle Sachen handelt dass ich mich wegen einer Hosenreinigung an die Versicherung des Unfallopfers wende, es sei denn es geht um Sachen wie Handy,Brillen oder so.
    Hallo !

    Dafür ist ja eine Versicherung da... also warum eigene Kosten die durch den Unfall entstanden sind nicht wieder zurück holen!?

    Das selbe gilt für Feuerlöscher und/oder beschädigtes Warndreieck etc.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  6. #6
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    Hallo !

    Dafür ist ja eine Versicherung da... also warum eigene Kosten die durch den Unfall entstanden sind nicht wieder zurück holen!?

    Das selbe gilt für Feuerlöscher und/oder beschädigtes Warndreieck etc.

    MfG
    Davon sage ich ja nichts, sowas würde ich ja auch melden,aber doch nicht ein Hemd oder ne Hose das ich für´n paar Euro reinigen lassen kann.

  7. #7
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    Das bezahlt alles die Versicherung der Gemeinde

    hatte ein bekannter vor einigen Jahren

    VU- Ersthelfer - handy geflutet - Neu bekommen

    Frag doch mal die UK deines Bundeslandes...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    Zitat Zitat von sound_driver_32
    Davon sage ich ja nichts, sowas würde ich ja auch melden,aber doch nicht ein Hemd oder ne Hose das ich für´n paar Euro reinigen lassen kann.
    Es ging mir ja eher um teurere Sachen oder falls mal Kleidung ganz kaputt geht oder so. Wegen 2 Pflastern und nem Dreckspritzer auf der Hose wärs ja egal.

    Außerdem, solang man das ganze mit der Versicherung aushandelt sehe ich nicht ein, auch nur die Spur von Gewissen zu zeigen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von loxi
    Außerdem, solang man das ganze mit der Versicherung aushandelt sehe ich nicht ein, auch nur die Spur von Gewissen zu zeigen.
    Vielleicht steh´ ich ja auf dem Schlauch, ab was soll das heißen? Hast Du nur ein Gewissen, wenn Du NICHT zur Versicherung gehst?

    Mr. Blaulicht

  10. #10
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    Ich denke er hätte Skrupel von jemandem, der im günstigsten Fall ein komplett kaputtes Auto hat, noch siebenmarkfuffzig für die Reinigung seiner Hose und 2 Verbandpäckchen in Rechnung zu stellen.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  11. #11
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    Das macht man ja auch nicht!, zumal der Schaden ja auch nur mittelbar entstanden ist, also nicht5 direkt durch den Unfallverursacher.
    Wenn ich mich mit meiner neuen superteuren Gucci-Hose (stellen die überhaupt Hosen her, ich habe keine Ahnung!) in eine Dreckpfütze kniee, dann ist dafür nicht der Patient verantwortlich.
    Aber genau aus diesem Grund bin ich in diesem Fall über die Gemeindeversicherung abgesichert.
    Da geht´s aber zum Teil auch um größere Summen als die Reinigung. Zum Beipiel eine Grundreinigung des Innenwagens, weil ich einen Patienten in mein Auto gesetzt habe, weil es stark regnet, und der mir nun die Sitze vollblutet.
    Oder der Verdienstausfall, wenn ich durch Erste Hilfe-Maßnahmen aufgehalten worden bin. Es gibt viele Möglichkeiten.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #12
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    ich denke hier sollte man auch den gesunden menschenverstand einsetzen
    2 verbandpäckchen und die hose bei mutti gewaschen soll das problem net sein.
    ich denke man sollte erst bei richtig teuren sachen die versicherung beanspruchen denn wie asozial ist das nach einem schweren vu bei die witwe zu kommen und zu sagen :

    frau müller ihr mann ist tot ich bekomm noch 3€ für hose reinigen und 1 € fürs verbandpäckchen

  13. #13
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    ich denke hier sollte man auch den gesunden menschenverstand einsetzen
    2 verbandpäckchen und die hose bei mutti gewaschen soll das problem net sein.
    ich denke man sollte erst bei richtig teuren sachen die versicherung beanspruchen denn wie asozial ist das nach einem schweren vu bei die witwe zu kommen und zu sagen :

    frau müller ihr mann ist tot ich bekomm noch 3€ für hose reinigen und 1 € fürs verbandpäckchen
    Naja seine Verbrauchssachen bekommt man immer vom RTW wieder.
    Und ich denke das keiner so dreist wäre und die reinigung bezahlen lassen würde, wenn etwas kaputt geht wie ne teure Jacke dann würde ich es mir schon zahlen lassen

  14. #14
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    Gut, Verbrauchsmaterial bekomm ich beim RTW, aber was ist mit meinem Feuerlöscher den ich vielleicht gebraucht habe; da bin ich ja schnell mal bei gut 30€.

  15. #15
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    Zitat Zitat von BGB
    § 683
    Ersatz von Aufwendungen

    Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. In den Fällen des § 679 steht dieser Anspruch dem Geschäftsführer zu, auch wenn die Übernahme der Geschäftsführung mit dem Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch steht.
    Jeder Ersthelfer ist von Schäden freizustellen, so lernt es jeder in Erste-Hilfe-Kurs! Ansprechpartner ist bei ALLEN Schäden (Materiell und körperlich!) die Haftpflicht des Verletzten! Bei Kfz-Unfall die Kfz-HP, bei Reitunfall die Tierhalterhaftpflicht, ... bei Zweifeln die PrivatHP!

    Zum Satz:"Obdachlose haben aber keine Haftpflicht" - den kann ich nicht mehr hören in meinen Kursen! Jedes Unfallopfer ist gegegüber dem Ersthelfer Haftpflicht versichert! Weitere Fragen beantwortet in diesem Fall die Kommune in deren Bereich der Unfall war! Im Klartext: das Sozielamt begleicht den Schden!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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