Moin moin,

in aller Regel wird das verbrauchte Material von der RTW-Besatzung ersetzt. Anders kenn ich das auch nicht.

Ich glaube aber mal gehört zu haben, dass für die Erste Hilfe nicht die Versicherung des Unfallopfers zuständig ist. Welche sollte das den sein? Die Haftpflicht (und wenn ja, welche: private oder KFZ-Haftpflicht, wenn es sich um einen Autounfall handelt). Oder die Krankenversicherung?

Ich meine, dass in so einem Fall die öffentlichen Gemeinde-Versicherungen zuständig sind.
Die zhalne nämlich auch, wenn sich der Ersthelfer fahrlässig (Cave: nicht grob fahrlässig!) verhält, oder er selbst bei der Hilfeleistung verletzt oder anderweitig geschädigt wird.

Gruß, Mr. Blaulicht