Ergebnis 1 bis 15 von 21

Thema: Ersatz von Material bei Erste-Hilfe-Leistung

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Ich denke er hätte Skrupel von jemandem, der im günstigsten Fall ein komplett kaputtes Auto hat, noch siebenmarkfuffzig für die Reinigung seiner Hose und 2 Verbandpäckchen in Rechnung zu stellen.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Das macht man ja auch nicht!, zumal der Schaden ja auch nur mittelbar entstanden ist, also nicht5 direkt durch den Unfallverursacher.
    Wenn ich mich mit meiner neuen superteuren Gucci-Hose (stellen die überhaupt Hosen her, ich habe keine Ahnung!) in eine Dreckpfütze kniee, dann ist dafür nicht der Patient verantwortlich.
    Aber genau aus diesem Grund bin ich in diesem Fall über die Gemeindeversicherung abgesichert.
    Da geht´s aber zum Teil auch um größere Summen als die Reinigung. Zum Beipiel eine Grundreinigung des Innenwagens, weil ich einen Patienten in mein Auto gesetzt habe, weil es stark regnet, und der mir nun die Sitze vollblutet.
    Oder der Verdienstausfall, wenn ich durch Erste Hilfe-Maßnahmen aufgehalten worden bin. Es gibt viele Möglichkeiten.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    ich denke hier sollte man auch den gesunden menschenverstand einsetzen
    2 verbandpäckchen und die hose bei mutti gewaschen soll das problem net sein.
    ich denke man sollte erst bei richtig teuren sachen die versicherung beanspruchen denn wie asozial ist das nach einem schweren vu bei die witwe zu kommen und zu sagen :

    frau müller ihr mann ist tot ich bekomm noch 3€ für hose reinigen und 1 € fürs verbandpäckchen

  4. #4
    Registriert seit
    26.12.2006
    Beiträge
    86
    Zitat Zitat von akkonsaarland
    ich denke hier sollte man auch den gesunden menschenverstand einsetzen
    2 verbandpäckchen und die hose bei mutti gewaschen soll das problem net sein.
    ich denke man sollte erst bei richtig teuren sachen die versicherung beanspruchen denn wie asozial ist das nach einem schweren vu bei die witwe zu kommen und zu sagen :

    frau müller ihr mann ist tot ich bekomm noch 3€ für hose reinigen und 1 € fürs verbandpäckchen
    Naja seine Verbrauchssachen bekommt man immer vom RTW wieder.
    Und ich denke das keiner so dreist wäre und die reinigung bezahlen lassen würde, wenn etwas kaputt geht wie ne teure Jacke dann würde ich es mir schon zahlen lassen

  5. #5
    Registriert seit
    11.03.2003
    Beiträge
    668
    Gut, Verbrauchsmaterial bekomm ich beim RTW, aber was ist mit meinem Feuerlöscher den ich vielleicht gebraucht habe; da bin ich ja schnell mal bei gut 30€.

  6. #6
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.652
    Zitat Zitat von BGB
    § 683
    Ersatz von Aufwendungen

    Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. In den Fällen des § 679 steht dieser Anspruch dem Geschäftsführer zu, auch wenn die Übernahme der Geschäftsführung mit dem Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch steht.
    Jeder Ersthelfer ist von Schäden freizustellen, so lernt es jeder in Erste-Hilfe-Kurs! Ansprechpartner ist bei ALLEN Schäden (Materiell und körperlich!) die Haftpflicht des Verletzten! Bei Kfz-Unfall die Kfz-HP, bei Reitunfall die Tierhalterhaftpflicht, ... bei Zweifeln die PrivatHP!

    Zum Satz:"Obdachlose haben aber keine Haftpflicht" - den kann ich nicht mehr hören in meinen Kursen! Jedes Unfallopfer ist gegegüber dem Ersthelfer Haftpflicht versichert! Weitere Fragen beantwortet in diesem Fall die Kommune in deren Bereich der Unfall war! Im Klartext: das Sozielamt begleicht den Schden!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
    Registriert seit
    01.01.2006
    Beiträge
    230

    Wird alles Bezahlt

    Hi,

    also es stimmt. Die Gemeinde trägt die Kosten für evtl. verschmutzte oder beschädigte Kleidung, benötigte Verbandmittel etc.

    Ich denke es hat nichts mit Gewissen oder ähnlichnem zu tun, wenn man sich das Geld erstatten lässt.

    Mir allerdings wäre das für ein paar Verbandmittel einfach zu doof. Vielleicht ist "doof" das falsche Wort. Besser gesagt wäre ich zu faul wegen ein paar Verbandmittel mich mit einer Gemeinde oder einer Versicherung rumärgen zu wollen. Da kauf ichmir einfach neue bzw. nehm die von unserer Dienststelle und spende was in die Kaffeekasse.

    Wenn ich als RTW vor Ort bin, gebe ich immer großzügig Verbandstoffe an die Ersthelfer zurück. Die freuen sich dann und wenn dann "die Retter" noch Danke sagen und ein kleines Lob aussprechen (wenn sich das dann noch so anhört wie"Vielen Dank das Sie geholfen haben. Sie haben dem Mann/Frau ds Leben geretten, gut das Sie da waren") sind die für das nächste Mal wieder motiviert!

    Allerdings würde ich davon abraten an den RTW zu klopfen, wenn man gerade versucht ein Poltrauma zu stabilisieren oder eine Reanimation im Gange ist. Dann ist vermutlich das Verbandpäckchen erst mal nicht so wichtig :-)

    Einen Feuerlöscher würde ich nur nutzen, wenn Gefahr für Personnen besteht. Meist ist es besser das Auto brennt ganz aus als die Feuerwehr löscht es oder gar der Feuerlöscher und das Auto ist nass oder das Pulver ist in jeder Ritze und man bekommt es nie wieder raus!

    Holger

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •