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Thema: Ersatz von Material bei Erste-Hilfe-Leistung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    ich denke hier sollte man auch den gesunden menschenverstand einsetzen
    2 verbandpäckchen und die hose bei mutti gewaschen soll das problem net sein.
    ich denke man sollte erst bei richtig teuren sachen die versicherung beanspruchen denn wie asozial ist das nach einem schweren vu bei die witwe zu kommen und zu sagen :

    frau müller ihr mann ist tot ich bekomm noch 3€ für hose reinigen und 1 € fürs verbandpäckchen
    Naja seine Verbrauchssachen bekommt man immer vom RTW wieder.
    Und ich denke das keiner so dreist wäre und die reinigung bezahlen lassen würde, wenn etwas kaputt geht wie ne teure Jacke dann würde ich es mir schon zahlen lassen

  2. #2
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    668
    Gut, Verbrauchsmaterial bekomm ich beim RTW, aber was ist mit meinem Feuerlöscher den ich vielleicht gebraucht habe; da bin ich ja schnell mal bei gut 30€.

  3. #3
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    Zitat Zitat von BGB
    § 683
    Ersatz von Aufwendungen

    Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. In den Fällen des § 679 steht dieser Anspruch dem Geschäftsführer zu, auch wenn die Übernahme der Geschäftsführung mit dem Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch steht.
    Jeder Ersthelfer ist von Schäden freizustellen, so lernt es jeder in Erste-Hilfe-Kurs! Ansprechpartner ist bei ALLEN Schäden (Materiell und körperlich!) die Haftpflicht des Verletzten! Bei Kfz-Unfall die Kfz-HP, bei Reitunfall die Tierhalterhaftpflicht, ... bei Zweifeln die PrivatHP!

    Zum Satz:"Obdachlose haben aber keine Haftpflicht" - den kann ich nicht mehr hören in meinen Kursen! Jedes Unfallopfer ist gegegüber dem Ersthelfer Haftpflicht versichert! Weitere Fragen beantwortet in diesem Fall die Kommune in deren Bereich der Unfall war! Im Klartext: das Sozielamt begleicht den Schden!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    230

    Wird alles Bezahlt

    Hi,

    also es stimmt. Die Gemeinde trägt die Kosten für evtl. verschmutzte oder beschädigte Kleidung, benötigte Verbandmittel etc.

    Ich denke es hat nichts mit Gewissen oder ähnlichnem zu tun, wenn man sich das Geld erstatten lässt.

    Mir allerdings wäre das für ein paar Verbandmittel einfach zu doof. Vielleicht ist "doof" das falsche Wort. Besser gesagt wäre ich zu faul wegen ein paar Verbandmittel mich mit einer Gemeinde oder einer Versicherung rumärgen zu wollen. Da kauf ichmir einfach neue bzw. nehm die von unserer Dienststelle und spende was in die Kaffeekasse.

    Wenn ich als RTW vor Ort bin, gebe ich immer großzügig Verbandstoffe an die Ersthelfer zurück. Die freuen sich dann und wenn dann "die Retter" noch Danke sagen und ein kleines Lob aussprechen (wenn sich das dann noch so anhört wie"Vielen Dank das Sie geholfen haben. Sie haben dem Mann/Frau ds Leben geretten, gut das Sie da waren") sind die für das nächste Mal wieder motiviert!

    Allerdings würde ich davon abraten an den RTW zu klopfen, wenn man gerade versucht ein Poltrauma zu stabilisieren oder eine Reanimation im Gange ist. Dann ist vermutlich das Verbandpäckchen erst mal nicht so wichtig :-)

    Einen Feuerlöscher würde ich nur nutzen, wenn Gefahr für Personnen besteht. Meist ist es besser das Auto brennt ganz aus als die Feuerwehr löscht es oder gar der Feuerlöscher und das Auto ist nass oder das Pulver ist in jeder Ritze und man bekommt es nie wieder raus!

    Holger

  5. #5
    Florian 31-15 Gast
    Zum Thema Feuerlöscher..
    (das interessiert mich nun mal richtig), als am 01.01.07 gegen neun Uhr mein Melder ging als ich gerade ins Land der Träume entgleiten wollte, wurde ein Kontainerbrand ca750m von unserer Wohnung gerufen, ich bin mit meinem Vater (auch FW direkt hin und nich erst zur 7km entfernten Wache (Klamotten hab ich mir schicken lassen -Anruf an die Leitstelle) nun haben wir bei einem ersten Löschangriff mit einem 1kg Löscher aus unserem eigen Bestand leider keinen nennenswerten Erfolg verzeichnen können aber das Pulver ist nunmal futsch (der Kontainer zwar auch aber egal), der von einem vorbeikommenden Fahrer requirierte auch (der wollte seinen asbach erst wieder haben, ich habe ihm aber geraten sich lieber einen neuen zu beschaffen da kamen nichmal 500gr raus). An wen müsste man sich für die Kostenerstattung der wiederbefüllung wenden? Gemeinde, Versicherung des Kontainerbetreibers oder des Kontainerbenutzers?

  6. #6
    Registriert seit
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    2.332
    containerbrand und pulverlöscher

    die sinnlosigkeit dieses unternehmen hätte dir bewust sein sollen.
    warum hast du das ding net brennen lassen?

    ich denke die rechnung geht an den verursacher!

  7. #7
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    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von akkonsaarland
    die sinnlosigkeit dieses unternehmen hätte dir bewust sein sollen.
    warum hast du das ding net brennen lassen?
    Dem muss ich mal zustimmen...

    Das man bei gemeldet "Buschfeuer" mal eben anhält und am Straßenrand das ganze mit großem Fuss austreten kann ist ja manchmal echt sinnvoll *g*

    Aber einen Container??

    Da hättest besser einen 25kg Schaumlöscher genommen (aber wer hat sowas schon?)

    MfG Fabsi

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