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Thema: Atemschutzuntersuchng G26

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von arnolde
    Ich bezog mich übrigens oben auf FF-Angehörige.
    Nur für FF-Angehörige:

    Die G26 ist eine Untersuchung die DU nachweisen musst (ebenso wie Polizeiliches Führungszeugniss usw.)

    Das die FF dir die Möglichkeit gibt, dies kostenlos bei einem von Ihnen benannten Arzt zu machen ist eine rein FREIWILLIGE Leistung...

    So... jetz verstanden? *g*

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Nur für FF-Angehörige:

    Die G26 ist eine Untersuchung die DU nachweisen musst (ebenso wie Polizeiliches Führungszeugniss usw.)

    Das die FF dir die Möglichkeit gibt, dies kostenlos bei einem von Ihnen benannten Arzt zu machen ist eine rein FREIWILLIGE Leistung...
    Wie kommst Du nur auf DEN Blödsinn!?!
    Kein ehrenamtlicher Helfer bezahlt selbst für notwendige Untersuchungen zur Ausführung seiner Tätigkeit!
    Richtig ist, daß ich mich selbst darum kümmern muß, die Untersuchung regelmäßig durchzuführen (und möglichst zu bestehen ;-) - aber Kosten selbst tragen? Dann gäbs bei uns (und auch sonst überall) kaum AGT's mehr...
    Geändert von arnolde (22.02.2007 um 00:28 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Nur für FF-Angehörige:

    Die G26 ist eine Untersuchung die DU nachweisen musst (ebenso wie Polizeiliches Führungszeugniss usw.)

    Das die FF dir die Möglichkeit gibt, dies kostenlos bei einem von Ihnen benannten Arzt zu machen ist eine rein FREIWILLIGE Leistung...

    So... jetz verstanden? *g*

    MfG Fabsi
    Das ist ja wohl absoluter Quatsch! Die G26 ist eine berufsgenossenschaftliche Gesundheitsuntersuchung. Den Arbeitgebern wird dadurch vorgeschrieben, diese Untersuchungen bei solchen Arbeitnehmern vornehmen zu lassen, die sie mit gefährlichen Aufgaben betrauen.
    Dies gilt sowohl für den hauptamtlichen als auch für den ehrenamtlichen Teil.

    Denn für die Gesundheit am Arbeitsplatz haftet in erster Linie der Arbeitgeber. Sollte sich etwa während eines Atemschutz-Einsatzes ein Zwischenfall ereignen, der versicherungsrechtliche Folgen hat, so muss der Arbeitgeber nachweisen, dass dies nicht seine Schuld war, zum Beispiel, dass er einem nicht tauglichen Feuerwehrmann einen solchen Einsatz zugemutet hat.
    Also ist auch nicht der Einzelne für seine Untersuchung verantwortlich, sondern der Arbeitgeber, sprich die Komune, Stadt, Kreis etc.
    Im täglichen Leben mag es so aussehen, dass - per Vereinbarung zwischen den Dienstherren und den Feuerwehrangehörigen - sich die Einzelnen selbst um diese Termine kümmern, weil es so einfach praktischer ist. Tatsächlich muss aber der Chef jedesmal nachprüfen, ob der von ihm mit einer Aufgabe Betraute auch für diese Aufgabe geeignet ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Das ist ja wohl absoluter Quatsch! Die G26 ist eine berufsgenossenschaftliche Gesundheitsuntersuchung. Den Arbeitgebern wird dadurch vorgeschrieben, diese Untersuchungen bei solchen Arbeitnehmern vornehmen zu lassen, die sie mit gefährlichen Aufgaben betrauen.
    Dies gilt sowohl für den hauptamtlichen als auch für den ehrenamtlichen Teil.

    Denn für die Gesundheit am Arbeitsplatz haftet in erster Linie der Arbeitgeber. Sollte sich etwa während eines Atemschutz-Einsatzes ein Zwischenfall ereignen, der versicherungsrechtliche Folgen hat, so muss der Arbeitgeber nachweisen, dass dies nicht seine Schuld war, zum Beispiel, dass er einem nicht tauglichen Feuerwehrmann einen solchen Einsatz zugemutet hat.
    Also ist auch nicht der Einzelne für seine Untersuchung verantwortlich, sondern der Arbeitgeber, sprich die Komune, Stadt, Kreis etc.
    Im täglichen Leben mag es so aussehen, dass - per Vereinbarung zwischen den Dienstherren und den Feuerwehrangehörigen - sich die Einzelnen selbst um diese Termine kümmern, weil es so einfach praktischer ist. Tatsächlich muss aber der Chef jedesmal nachprüfen, ob der von ihm mit einer Aufgabe Betraute auch für diese Aufgabe geeignet ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    da muss ich zustimmen, den ich als Sicherheitsbeauftragter hab das so bei einen Lehrgang mitgeteilt bekommen. Bei uns in der Abteilung wird das von einem durch den Abteilungskommandanten benannte Person gemacht.

    Gruß Michael

    PS: also Dienstherr verantwortlich !!!!!
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  5. #5
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    Der Dienstherr möchte, dass Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden können => Er hat die notwendigen Untersuchungen und Ausbildungen zu tragen

    Ist genauso wie Führerscheine... Der Dienstherr hat dafür zu sorgen, dass genügend Kameraden die Fahrzeuge bewegen dürfen und entsprechend auch die Führerscheine und die zu notwendigen Untersuchungen zu tragen.
    Viele Grüße

    Christian

  6. #6
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    Zitat Zitat von Flesch
    Ist genauso wie Führerscheine... Der Dienstherr hat dafür zu sorgen, dass genügend Kameraden die Fahrzeuge bewegen dürfen und entsprechend auch die Führerscheine und die zu notwendigen Untersuchungen zu tragen.
    Dem ist leider nicht so! Der Führerschein ist eine Notwendigkeit, seinen Job ausüben zu können. Mir der Gesundheitssorgfalt hat das nix zu tun. Der Arbeitgeber darf Dich halt nur auf diesen Fahrzeugen einteilen, für die Du eine Fahrerlaubnis hast.
    Wenn jetzt in einer Feuerwehr noch weitere LKW-Führerschein-Besitzer gebraucht werden, kann er zusätzlich Leute ausbilden oder die Ausbildung finanziell unterstützen. Seine Pflicht ist das jedoch nicht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Aber hallo ist das seine Pflicht. Die Gemeinde hat eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten und da gehören auch die entsprechenden Fahrerlaubnisse dazu. Oder aber sie stellt die Maschinisten z.B. vom Bauhof. Wäre auch noch ne Möglichkeit... Aber die Gemeinde MUSS sicherstellen, dass die Fahrzeuge, die laut Feuerwehrverordnung und Bedarfsplanung notwendig sind auch an die IEnsatzstelle kommen. Und da ist 1 C-Fahrer zu wenig. Und ich sehe es z.B. nicht ein, auf meine Kosten einen LKW-Führerschein zu machen, den ich ohne die Fw überhaupt nicht brauche(n kann)...
    Viele Grüße

    Christian

  8. #8
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    Deswegen werden oft C-Fahrausbildungen von der Gemeinde (oder auch Feuerwehr-Verein) unterstützt. Komplett bezahlt werden ihn die wenigsten bekommen (ist ja auch richtig so), nur wenn akuter Mangel an Fahrern herrscht und keine andere Lösung denkbar ist.

    Bei uns (ca. 80 Aktive) gibts bestimmt 20 C-Fahrer, weitere werden nach Vereinbarung zu 50% subventioniert.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Das ist ja wohl absoluter Quatsch! Die G26 ist eine berufsgenossenschaftliche Gesundheitsuntersuchung. Den Arbeitgebern wird dadurch vorgeschrieben, diese Untersuchungen bei solchen Arbeitnehmern vornehmen zu lassen, die sie mit gefährlichen Aufgaben betrauen.
    Dies gilt sowohl für den hauptamtlichen als auch für den ehrenamtlichen Teil.
    Args... danke El Cheffe... hab an das "Gesundheitlich-blub" nicht gedacht beim Schreiben...

    Dann bestreite ich hiermit, das mit der Freiwilligen Leistung, jemals gesagt zu haben und behaupte das Gegenteil *ggg* :D

    MfG Fabsi

    P.S.: So is es richtig: Freie Arztwahl besteht in Deutschland auch bei der G26... in Hohlland wärs anders *g*

  10. #10
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Args... danke El Cheffe...
    Sry, sollte nicht so böse klingen, wie es vielleicht rüber kam...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #11
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Sry, sollte nicht so böse klingen, wie es vielleicht rüber kam...

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Und wie ist das bei Städten die die G26.3 bei ihrem Betriebsarzt machen läßt?
    hier fallen nämlich gar keine Kosten an.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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