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Thema: Atemschutzuntersuchng G26

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Steve_Sahm@gmx.de
    Kann die Kommune eigentlich einem vorschreiben wo man zum Arzt zu gehen hat? Ich meine wie ist das mit "dem Arzt meines Vertrauens"?
    Wir bekommen immer einige Zeit bevor unsere G26 ausläuft einen Brief von der Verwaltung: "Ihre G26 läuft bald aus, bitte vereinbaren sie einen Termin bei Dr. XY in Musterhausen"

  2. #2
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    Also bei uns ist es so, da kommt einmal im Jahr Samstags ein Bus der PIMA ins FW-Haus und dort ist dann die Untersuchung für die ganze Verbandesgemeinde.
    ( http://www.pima.de/ )
    ---------
    / <Radom> \
    |__________|
    \.. Meister../
    |________|

  3. #3
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    Ich wäre überrascht wenn die Gemeinde die Kostenübernahme bei einem anderen Arzt verweigern könnte, aber falls Sonderkonditionen mit einem Arzt bestehen und die Kosten des Ausweich-Arztes liegen darüber, muß man wohl die Differenz tragen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von arnolde
    Ich wäre überrascht wenn die Gemeinde die Kostenübernahme bei einem anderen Arzt verweigern könnte, aber falls Sonderkonditionen mit einem Arzt bestehen und die Kosten des Ausweich-Arztes liegen darüber, muß man wohl die Differenz tragen.
    Wiso? Die G26 ist eine Leistung wie eine Impfung die nicht von der Krankenkasse übernommen wird...

    Genauso wie es meist gang und gebe ist, dass man von seinem "Arbeitgeber" (also auch HiOrg bei Ehrenamtlichen) einem die Hepatitis Impfungen bezahlt, wen man gefährdet ist (also Rettungsdienstpersonal usw. usw.)

    Und wenn man dann zum Kreisverbandsarzt oder so soll, weil der die Impfung kostenlos macht für Mitglieder, dann kann man natürlich auch zu nem anderen... Aber das ist schliesslich Freiwillig was die jeweils zahlen...

    Ich hab meine 3. Impfung auch einfach in der Apotheke gekauft und meinem Hausarzt das machen lassen (weils für mich um sonst war, waren noch andere Impfungen offen *g* ging also in einem :D)


    MfG Fabsi

    P.S.: Ich hoff das Kaudawelch is verständlich *g*

  5. #5
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    @Fab:

    "Wiso" was? Ich verstehe nicht worauf Du überhaupt hinauswillst... Differenz nicht selbst tragen müssen? Alles selbst tragen? Sei mal bitte etwas ausführlicher...

    Ich bezog mich übrigens oben auf FF-Angehörige.

  6. #6
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    Zitat Zitat von arnolde
    Ich bezog mich übrigens oben auf FF-Angehörige.
    Nur für FF-Angehörige:

    Die G26 ist eine Untersuchung die DU nachweisen musst (ebenso wie Polizeiliches Führungszeugniss usw.)

    Das die FF dir die Möglichkeit gibt, dies kostenlos bei einem von Ihnen benannten Arzt zu machen ist eine rein FREIWILLIGE Leistung...

    So... jetz verstanden? *g*

    MfG Fabsi

  7. #7
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Nur für FF-Angehörige:

    Die G26 ist eine Untersuchung die DU nachweisen musst (ebenso wie Polizeiliches Führungszeugniss usw.)

    Das die FF dir die Möglichkeit gibt, dies kostenlos bei einem von Ihnen benannten Arzt zu machen ist eine rein FREIWILLIGE Leistung...
    Wie kommst Du nur auf DEN Blödsinn!?!
    Kein ehrenamtlicher Helfer bezahlt selbst für notwendige Untersuchungen zur Ausführung seiner Tätigkeit!
    Richtig ist, daß ich mich selbst darum kümmern muß, die Untersuchung regelmäßig durchzuführen (und möglichst zu bestehen ;-) - aber Kosten selbst tragen? Dann gäbs bei uns (und auch sonst überall) kaum AGT's mehr...
    Geändert von arnolde (22.02.2007 um 01:28 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Nur für FF-Angehörige:

    Die G26 ist eine Untersuchung die DU nachweisen musst (ebenso wie Polizeiliches Führungszeugniss usw.)

    Das die FF dir die Möglichkeit gibt, dies kostenlos bei einem von Ihnen benannten Arzt zu machen ist eine rein FREIWILLIGE Leistung...

    So... jetz verstanden? *g*

    MfG Fabsi
    Das ist ja wohl absoluter Quatsch! Die G26 ist eine berufsgenossenschaftliche Gesundheitsuntersuchung. Den Arbeitgebern wird dadurch vorgeschrieben, diese Untersuchungen bei solchen Arbeitnehmern vornehmen zu lassen, die sie mit gefährlichen Aufgaben betrauen.
    Dies gilt sowohl für den hauptamtlichen als auch für den ehrenamtlichen Teil.

    Denn für die Gesundheit am Arbeitsplatz haftet in erster Linie der Arbeitgeber. Sollte sich etwa während eines Atemschutz-Einsatzes ein Zwischenfall ereignen, der versicherungsrechtliche Folgen hat, so muss der Arbeitgeber nachweisen, dass dies nicht seine Schuld war, zum Beispiel, dass er einem nicht tauglichen Feuerwehrmann einen solchen Einsatz zugemutet hat.
    Also ist auch nicht der Einzelne für seine Untersuchung verantwortlich, sondern der Arbeitgeber, sprich die Komune, Stadt, Kreis etc.
    Im täglichen Leben mag es so aussehen, dass - per Vereinbarung zwischen den Dienstherren und den Feuerwehrangehörigen - sich die Einzelnen selbst um diese Termine kümmern, weil es so einfach praktischer ist. Tatsächlich muss aber der Chef jedesmal nachprüfen, ob der von ihm mit einer Aufgabe Betraute auch für diese Aufgabe geeignet ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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