Darum gehts doch gar nicht. Es soll nicht erlaubt werden mit bekanntermaßen verkehrsuntüchtigen Fahrzeugen rumzufahren. Sondern vielmehr sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, die Haftung für evtl. Mängel auf den/diejenigen zu verlagern, die auch die Möglichkeit haben, diese Überprüfung durchzuführen. Z. B. der letzte Fahrer im Falle des Einsatzfahrzeuges im Einsatz. Gegen eine Befreinung von der Pflicht die Fahrzeuge verkehrstüchtig zu halten bin ich ganz entschieden. Aber bei einer Freiwilligen Feuerwehr kann der Einsatzfahrer nunmal nicht von der Abfahrt sein Auto überprüfen, da einfach keine Zeit dazu ist. Ganz anders natürlich bei Übungen, da kann ich vorher schauen, ob alles passt.

duese