Darum geht´s nicht. Wo kein Schaden, da auch kein Unfall und kein Kläger. Problematisch wird´s erst, wenn einer ein sich schnell näherndes Auto mit beleuchtetem Dachaufsetzer im Rückspiegel sieht, plötzlich Platz macht, dabei die Kontrolle über seinen Wagen verliert und einen Unfall mit Menschenschaden verursacht. Dann erzählt er seinem Anwalt genau das, was er seiner Meinung nach gesehen hat ("wurde vom Feuerwehrler bedrängt"), schon forscht der genau nach. Die Versicherungen bekommen das sowieso mit. Die sagen dann: Lichttechnik am Auto verändert, kein Versicherungsschutz, und Du hast den Salat.Zitat von 112NOTRUF112
Fakt ist, dass es nun mal verboten ist. Und wenn´s dumm läuft, bist Du halt geliefert, wenn was passiert. Ob das bei Euch die Regel oder die Ausnahme ist, ist der Versicherung völlig egal.
Und wenn der Gesetzgeber wollte, dass so etwas gut und damit auch legal wäre, dann würde er aufsetzbare Blaulichter für Feuerwehrler freigeben.
Gruß, Mr. Blaulicht