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Thema: SMD's / LED's "Feuerwehr im Einsatz" Hinweisschild für Kfz mit 12V Anschluss

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von FL Segeberg 80/00
    So ist es nicht, die Polizei hat mich mit dem Schild auf dem Weg zur Feuerwache schön öfter gesehen und mir auch platzgemacht.
    Ich denke das dieses Schild durch die Polizei gedultet wird und nicht das grundsetzlich das Fahrzeug stillgelegt wird.
    Hierzu möchte ich mal eine wahre Geschichte aus dem wirklichen Leben beitragen.
    Ein Bekannter von mir, wurde ohne eigene Schuld in einen Verkehrsunfall auf der Autobahn beteiligt, bei dem ein Mensch getötet wurde. Bei dem Unfall waren damals mehrere Auto beteiligt, er eigentlich nur einer von vielen und wie gesagt nicht Schuld am Unfall. Dummerweise wurde bei der Unfallaufnahme festgestellt, daß er an seinem Auto eine nicht eingetragene Modifikation durch geführt hatte. Ich weiß nicht mehr was es genau war, so etwas wie breitere Reifen oder ein nicht eingetragener Spoiler, etc.

    Tja, das haben leider auch die Versicherungen mitbekommen, leider auch die Versicherung des Unfallverursachers. Die haben sich nun auf den Standpunkt gestellt, daß sie nicht zur Zahlung verpflichtet sind, weil es ja vielleicht und eventuell sein könnte, daß, auch wenn mein Bekannter den Unfall nicht verursacht hat, durch seine Beteiligung der Ausgang anders gewesen wäre als ohne ihn. Damit haben die Versicherungen auch vor Gericht recht bekommen und er hat nun die gesamten Zivilrechtlichen Schadensansprüche eines Verkehrsunfalls mit Todesfolge und mehreren beschädigten Fahreugen am Hals.
    Der Junge ist jetzt Ende zwanzig, und wenn es gut läuft, hat er die Schulden bis zur Rente abbezahlt. (Okay, ist jetzt leicht übertrieben. Dank Privatinsolvenz kann er wahrscheinlich in 6-7 Jahren wieder bei 0 anfangen.)

    Was ich damit sagen will: Die Polizei mag zwar im normalen Straßenverkehr ein Auge zudrücken, wenn sie solche Schilder sieht, aber wehe es passiert einmal ein Unfall. Und das Risiko ist bei Fahrten zum Gerätehaus nunmal deutlich höher als im Alltag. Versicherungen sind gnadenlos und unerbittlich, wenn es um ihr Geld geht bzw. wenn sie eine Möglichkeit sehen, sich um Zahlungen zu drücken.
    Jeder sollte noch einmal sehr gut darüber nachdenken, ob es das Risiko wert ist, nur um ein paar Sekunden eher am Gerätehaus zu sein.

    Gruß,
    Arne

  2. #2
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    spars dir sonst wirst dur nur als Spammer bezeichnet

    hier weiß jeder alles besser
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von hannibal
    spars dir sonst wirst dur nur als Spammer bezeichnet

    hier weiß jeder alles besser
    sicher ?

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  4. #4
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    Hallo,

    vielleicht sollte ich meinen Nick in "BESSERWISSER" ändern...;-)

    Jeder der solche Schilder im/am Auto hat, sollte sich im klaren sein das bei einen Unfall, er "immer" eine Teilschuld erhält!!!!

    Solche Schilder sind keine SoSi !!!

    Meine Meinung ist, das bei einem 8min Einsatzort, kein Schild der Welt helfen wird, pünktlich dort zusein, wenn man 15 Km entfernt ist.

    Fahrt vorsicht zum GH (oder direkt) beachtet Fußgänger/KINDER und dort wo Ihr Fahren könnt "etwas" schneller und keiner wird etwas sagen!!!!

    Grüße von Florian Ww oder Besserwisser......)

    Unfälle mit solchen Sachen sind für alle Beteiligen unschön,
    vor allem der Polizei die das aufnehmen muß,
    denn die sind immer auf Eure Seite!!!

  5. #5
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    Zitat Zitat von ahk
    Hierzu möchte ich mal eine wahre Geschichte aus dem wirklichen Leben beitragen.
    Ein Bekannter von mir, wurde ohne eigene Schuld in einen Verkehrsunfall auf der Autobahn beteiligt, bei dem ein Mensch getötet wurde. Bei dem Unfall waren damals mehrere Auto beteiligt, er eigentlich nur einer von vielen und wie gesagt nicht Schuld am Unfall. Dummerweise wurde bei der Unfallaufnahme festgestellt, daß er an seinem Auto eine nicht eingetragene Modifikation durch geführt hatte. Ich weiß nicht mehr was es genau war, so etwas wie breitere Reifen oder ein nicht eingetragener Spoiler, etc.

    Tja, das haben leider auch die Versicherungen mitbekommen, leider auch die Versicherung des Unfallverursachers. Die haben sich nun auf den Standpunkt gestellt, daß sie nicht zur Zahlung verpflichtet sind, weil es ja vielleicht und eventuell sein könnte, daß, auch wenn mein Bekannter den Unfall nicht verursacht hat, durch seine Beteiligung der Ausgang anders gewesen wäre als ohne ihn. Damit haben die Versicherungen auch vor Gericht recht bekommen und er hat nun die gesamten Zivilrechtlichen Schadensansprüche eines Verkehrsunfalls mit Todesfolge und mehreren beschädigten Fahreugen am Hals.
    Der Junge ist jetzt Ende zwanzig, und wenn es gut läuft, hat er die Schulden bis zur Rente abbezahlt. (Okay, ist jetzt leicht übertrieben. Dank Privatinsolvenz kann er wahrscheinlich in 6-7 Jahren wieder bei 0 anfangen.)

    Was ich damit sagen will: Die Polizei mag zwar im normalen Straßenverkehr ein Auge zudrücken, wenn sie solche Schilder sieht, aber wehe es passiert einmal ein Unfall. Und das Risiko ist bei Fahrten zum Gerätehaus nunmal deutlich höher als im Alltag. Versicherungen sind gnadenlos und unerbittlich, wenn es um ihr Geld geht bzw. wenn sie eine Möglichkeit sehen, sich um Zahlungen zu drücken.
    Jeder sollte noch einmal sehr gut darüber nachdenken, ob es das Risiko wert ist, nur um ein paar Sekunden eher am Gerätehaus zu sein.

    Gruß,
    Arne

    Klasse Beitrag... *Kopfschüttel*


    Hast gehört,wenn ich nicht durch die Ortschaft rammel wie verrückt,fahr aber zügig ist das immerhin noch OK. Und als kleiner Hinweis ist das Schild nicht verkehrt... Man man man,die Leute die sich hier so darüber aufregen,brauchen es doch nicht zu machen. Jeder ist für sich verantwortlich... das nur zur Info...
    Und wenn was passiert,muss der jenige damit klar kommen und nicht rum leiern...Das 2 mal wird er dies dann bestimmt nicht mehr tun...

  6. #6
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    Zitat Zitat von ahk
    Der Junge ist jetzt Ende zwanzig, und wenn es gut läuft, hat er die Schulden bis zur Rente abbezahlt. (Okay, ist jetzt leicht übertrieben. Dank Privatinsolvenz kann er wahrscheinlich in 6-7 Jahren wieder bei 0 anfangen.)
    So ein Unsinn .... er muß wenn überhaupt nur 5.000 € bezahlen.


    Zitat Zitat von Florian Ww
    Jeder der solche Schilder im/am Auto hat, sollte sich im klaren sein das bei einen Unfall, er "immer" eine Teilschuld erhält!!!!
    Unsinn, es muß schon ein Zusammenhang bestehen zwischen Schild und Unfall.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von ahk
    Dummerweise wurde bei der Unfallaufnahme festgestellt, daß er an seinem Auto eine nicht eingetragene Modifikation durch geführt hatte. Ich weiß nicht mehr was es genau war, so etwas wie breitere Reifen oder ein nicht eingetragener Spoiler, etc.
    Dazu mal ein Hinweis: Bei einem fest am Auto angebauten Teil (z.B. Reifen, Spoiler, verschraubte RTK) erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und somit auch der Versicherungsschutz, und fortan ist das Bewegen des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum eine Straftat.

    Bei einem nicht fest angebauten Teil (z.B. Magnetfuß-RKL) ist dies nicht der Fall, sondern "lediglich" eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung), das mit einem relativ humanen Verwarnungs- oder Bußgeld bestraft wird.

    Beispiel: Vor ca. 5 Jahren wurde ein Bekannter auf der Autobahn ertappt (Anzeige durch andere Verkehrsteilnehmer), wie er mit gelbem Magnet-RKL auf der Standspur durch einen Stau fuhr (hatte nichts mit einen Feuerwehr- oder sonstigen Einsatz zu tun). Er bekam 80 EUR und einen Punkt für die Standspurnutzung, sowie 10 EUR Verwarnung für die RKL.

    Die genaue Definition von "fest eingebaut" ist mir nicht bekannt, man kann sich drüber streiten ob ein mit Klettstreifen an der Sonnenblende befestigtes Leuchtmittel "abnehmbar" ist oder nicht (ich persönlich denke die chancen stehen gut).

    Ich hab vor Jahren mal gesehen, daß es (vermutlich aus den USA) flache Rot/Blau Blitzer gibt, die man an die Sonnenblende schnallen kann. Als ich der Feuerwehr beitrat, schaute ich mich auch mal nach sowas um, und spielte mit dem Gedanken... aber überwogen hat auch bei mir die Vernunft, da ich eh nur 2mins (1300m Ampelfrei und fast durchgehend Vorfahrt) Anfahrtweg habe, würde es in meinem Fall wirklich mehr schaden als nutzen.
    Geändert von arnolde (30.11.2006 um 18:32 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von arnolde
    Dazu mal ein Hinweis: Bei einem fest am Auto angebauten Teil (z.B. Reifen, Spoiler, verschraubte RTK) erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und somit auch der Versicherungsschutz, und fortan ist das Bewegen des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum eine Straftat.

    Bei einem nicht fest angebauten Teil (z.B. Magnetfuß-RKL) ist dies nicht der Fall, sondern "lediglich" eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung), das mit einem relativ humanen Verwarnungs- oder Bußgeld bestraft wird.
    So ein Unsinn hab ich schon lang nicht mehr gehört.
    Der Versicherungsschutz erlischt nie ...
    Die Haftpflicht zahlt immer, ab 5000 € wenn man schei?? gebaut hat.
    Eine Straftat ist es nur wenn man erst gar kein Versicherungsschutz abgeschlossen hat.
    Und das ist auch egal, ob fest oder abnehmbar ist.

    Zum Thema Seitenstreifen benutzen ...
    Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50,- EUR, 2 Punkte
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Alex22
    So ein Unsinn hab ich schon lang nicht mehr gehört.
    Der Versicherungsschutz erlischt nie...
    Du solltest langsam mal aufpassen mit deinen ständigen "so ein Unsinn" Bekundungen... sonst nimmt Dich bald keiner mehr ernst hier.

    Die Haftpflicht zahlt immer, ab 5000 € wenn man schei?? gebaut hat.
    Richtig, die Haftpflicht zahlt - zunächst mal - immer (um den geschädigten zu schützen). Fordert aber alles vom Versicherungsnehmer zurück, wenn die Bedingungen gegeben sind.

    Eine Straftat ist es nur wenn man erst gar kein Versicherungsschutz abgeschlossen hat. Und das ist auch egal, ob fest oder abnehmbar ist.
    Du wirst es wissen... ich bleibe bei meiner Meinung. Hab leider grad keine Belege zur Hand.

  10. #10
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    Nabend,

    guck mal hier ob das nicht was für dich ist:
    http://www.fire1.de/shop/oxid/index....3ff16.99207773

  11. #11
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    Zitat Zitat von firefighteropp
    guck mal hier ob das nicht was für dich ist:
    http://www.fire1.de/shop/oxid/index....3ff16.99207773
    Interessant...
    Ich finde aber, spiegelverkehrt wäre es sinnvoller... Und ein interessanter Punkt wäre sicher, ob die Lumineszenz als Leuchtmittel (=abstrahlend) gilt...

    Aber für mich wär das eh nix, nachts ist sowieso völlig freue Fahrt, und tagsüber sieht man eigentlich eh gar nix hinter der Windschutzscheibe (deswegen find ich's auch überhaupt nicht sinnvoll, Schilder mit Saugnäpfen innen zu befestigen, oder wie einer meiner Kollegen es macht, den Dachaufsetzer an den Innenspiegel zu hängen...)

  12. #12
    112NOTRUF112 Gast
    Zitat Zitat von arnolde
    Interessant...
    Ich finde aber, spiegelverkehrt wäre es sinnvoller... Und ein interessanter Punkt wäre sicher, ob die Lumineszenz als Leuchtmittel (=abstrahlend) gilt...
    Blos die Finger weg lassen von den EL-Schildern mit diesen Folien.
    Der letzte Schrott. Qualitativ sehr schlechte Verarbeitung !
    So ein Teil in Spiegelschrift hatte ich mal.

    Dann lieber mein jetziges selbstgemachtes unbeleuchtetes Innenschild.

    Zitat Zitat von arnolde
    Aber für mich wär das eh nix, nachts ist sowieso völlig freue Fahrt, und tagsüber sieht man eigentlich eh gar nix hinter der Windschutzscheibe (deswegen find ich's auch überhaupt nicht sinnvoll, Schilder mit Saugnäpfen innen zu befestigen, oder wie einer meiner Kollegen es macht, den Dachaufsetzer an den Innenspiegel zu hängen...)
    Also, schau dir das Bild an von meinem Auto.


    Das wirkt, das Spiegelschrift-Innenschild. (der Dachaufsetzer wird doch gar nicht gesehn, wenn ich genau hinter einem Auto bin. Das Innenschild wird gesehen)

    ---
    SUCHE immer noch günstigen Anbieter für Feuerwehr LED Schild !

  13. #13
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    Zitat Zitat von arnolde
    Du solltest langsam mal aufpassen mit deinen ständigen "so ein Unsinn" Bekundungen... sonst nimmt Dich bald keiner mehr ernst hier.
    Das liegt wohl ehern daran das Leute wie du Unwahrheiten verbreiten.

    Zitat Zitat von arnolde
    Richtig, die Haftpflicht zahlt - zunächst mal - immer (um den geschädigten zu schützen). Fordert aber alles vom Versicherungsnehmer zurück, wenn die Bedingungen gegeben sind.
    Wie gesagt du erzählst Unsinn.

    lt §2b AKB.
    "§ 2b Einschränkung des Versicherungsschutzes

    (1) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles:

    Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei

    ...

    e) in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, wenn der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.

    (2) Bei Verletzung einer der Obliegenheiten gemäß Abs. 1 oder bei Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je DM 10.000 beschränkt. ...

    Regress der Haftpflichtversicherung

    Der Kfz-Fahrer, der seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt (sog. Obliegenheiten), kann von seiner Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden. "Regress" bedeutet: Die Versicherung zahlt zwar Schadensersatz an den geschädigten Unfallgegner, holt sich das Gezahlte aber ihrem Versicherungsnehmer wieder.

    Typische Pflicht- bzw. Obliegenheitsverletzungen, die sehr häufig zu einem solchen Regress führen, sind:

    * alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und
    * Unfallflucht

    Der Regress der Haftpflichtversicherung ist gesetzlich auf maximal 5.112,92 € (= 10.000,00 DM) begrenzt. Allerdings soll es nach dem Oberlandesgericht Nürnberg statthaft sein, diesen Maximalbetrag zwei Mal zu fordern, wenn zwei Obliegenheiten gleichzeitig verletzt wurden, z.B. bei einem Verkehrsunfall auf Grund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit mit anschließender Flucht des Unfallverursachers vom Unfallort.

    Quelle:
    http://www.unfallundwasnun.de/nunfall/regress.htm
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #14
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    Zitat Zitat von Alex22
    Das liegt wohl ehern daran das Leute wie du Unwahrheiten verbreiten.
    Auch Leuten, die sich irren, gegenüber kann man sich höflicher ausdrücken. Ich bin durchaus kritikfähig, sofern man sachlich bleibt.

    Der Regress der Haftpflichtversicherung ist gesetzlich auf maximal 5.112,92 € (= 10.000,00 DM) begrenzt. [...]
    Ok, in dem Punkt hast Du offenbar Recht.
    Und demnach wohl auch darin, daß die erloschene Betriebserlaubnis nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen muß.

    Aber daß ein Festeinbau einer unzulässigen Beleuchtungseinrichtung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, ist richtig oder? Wenn Du mir jetzt noch belegst daß auch ein Nicht-Festeinbau (z.B. abnehmbare Dachgepäckträger oder magnet-RKL) dies nach sich ziehen kann, knie ich vor Dir nieder. (Dem widerspricht z.B. die Tatsache daß ersteres vom TÜV abgenommen und im Fahrzeugschein eingetragen wird, letzteres jedoch nicht).

  15. #15
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    Also ein Dachgepäckträger dürfte eine ABE für das entsprechende Fahrzeug haben ... in dem Punkt bin ich mir aber nicht sicher.
    Ein abnehmbare RKL muß sehr wohl im Fahrzeugschein eingetragen werden.
    Alleine schon deswegen weil weil das Fahrzeug umgeschlüsselt werden muß.
    Ein Privat PKW darf erstmal generell keine SoSi Anlage haben. Hierbei wird nur ein Trick angewandet indem das Fahrzeug von bestimmten Führungskräften zum Feuerwehrfahrzeug umgemodelt wird.

    Edit: Mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis hast du recht die erlischt.
    Deswegen versteh ich auch nicht warum manche Leute die schon verbotenerweise ein beleuchteten Dachaufsetzer benutzen nicht gleich auf ein Blaulicht umsteigen.
    Vom Bußgeldtechnischen bleibt es gleich, nur die Wirkung ist auf jedenfall besser. *gg*
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